Erweiterte Kürzung: Fallstricke für Immobiliengesellschaften
Kurz gefasst Die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG stellt Erträge aus der reinen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes von der Gewerbesteuer frei – vorausgesetzt,…