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Erweiterte Kürzung: Fallstricke für Immobiliengesellschaften

Kurz gefasst Die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG stellt Erträge aus der reinen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes von der Gewerbesteuer frei – vorausgesetzt,…

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