Eine Abfindung ist voll einkommensteuerpflichtig. Bei höheren Beträgen reicht die Fünftelregelung allein oft nicht. Ich zeige Ihnen, welche Hebel in Ihrer Situation wirklich Steuern sparen, am besten bevor Sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben.
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Annahmen: reguläres Einkommen im Zuflussjahr 0 €, ledig, ohne Kirchensteuer, IAB 75.000 € bei geplanter Investition von 150.000 €. Beispielrechnung, keine Zusicherung für Ihren Einzelfall.
Kurz ausfüllen, wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages. Oder direkt einen Termin buchen.
Bei 300.000 € Abfindung und 140.000 € Einkommen spart die Fünftelregelung nur rund 5.100 €.ZUM RECHENBEISPIEL →
Drei Punkte, die viele erst bemerken, wenn der Steuerbescheid da ist.
Eine Abfindung ist zwar sozialversicherungsfrei, wird aber im Zuflussjahr zu Ihrem übrigen Einkommen addiert und landet damit in der Steuerprogression.
Liegen Ihr Einkommen und ein Fünftel der Abfindung schon im Steuersatzbereich von 42 bzw. 45 %, gibt es kaum Progression, die die Regelung abmildern könnte.
Arbeitgeber wenden die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr an. Den Vorteil erhalten Sie nur über Ihre Einkommensteuererklärung (Anlage N).
Jede Maßnahme wirkt für sich meist moderat. Richtig kombiniert und zeitlich abgestimmt summiert sich der Effekt spürbar.
Fließt die Abfindung in ein Jahr mit niedrigerem sonstigen Einkommen, sinkt die Steuerlast deutlich. Eine Verteilung auf zwei Jahre gefährdet dagegen die Fünftelregelung.
Beiträge zur Basisrente sind 2026 bis 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Verheiratete) als Sonderausgaben abziehbar und senken das zu versteuernde Einkommen direkt.
Ein Teil der Abfindung kann per Entgeltumwandlung in Direktversicherung oder Pensionskasse fließen, im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei und abhängig vom Angebot Ihres Arbeitgebers.
Weiterbildung, Bewerbungskosten, Arbeitsmittel für den Neustart oder geplante Spenden im Abfindungsjahr zu bündeln, mindert das zu versteuernde Einkommen zusätzlich.
Negative Einkünfte, etwa aus Vermietung, sowie die Zusammenveranlagung mit einem einkommensschwächeren Ehepartner können die Progression auf die Abfindung weiter abmildern.
Bei geplanten betrieblichen Investitionen, etwa beim Schritt in die Selbständigkeit, kann der IAB das Einkommen im Abfindungsjahr erheblich senken. Die Voraussetzungen prüfen wir im Einzelfall.
Geben Sie Abfindung, Einkommen und Familienstand ein und sehen Sie sofort, was die Fünftelregelung bringt und was ein Investitionsabzugsbetrag zusätzlich ausmachen kann.
Zwei Modellrechnungen auf Basis des Einkommensteuertarifs 2026. Sie zeigen, warum die Fünftelregelung allein nicht reicht.
Führungskraft, ledig, 140.000 € reguläres zu versteuerndes Einkommen im Zuflussjahr. Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung ergeben genau 200.000 €, also mitten im flachen 42-%-Bereich.
Zufluss in einem Jahr ohne weiteres Einkommen, etwa vor dem Schritt in die Selbständigkeit. Investitionsabzugsbetrag von 75.000 € bei geplanter Investition von 150.000 € über drei Jahre.
Modellrechnungen, ledig, ohne Kirchensteuer, inkl. Solidaritätszuschlag, Rechtsstand 2026. Keine realen Mandate und keine Zusicherung eines Steuerergebnisses. Ob ein Investitionsabzugsbetrag in Betracht kommt, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall ab.
Idealerweise, bevor der Aufhebungsvertrag unterschrieben ist. Aber auch danach lässt sich oft noch einiges gestalten.
Ohne Papierkram vorab · ohne Verpflichtung
Im Abfindungsrechner sehen Sie in zwei Minuten, was die Fünftelregelung in Ihrem Fall bringt.
Wir klären Höhe, Auszahlungszeitpunkt, Vertragsstand und Ihre Pläne danach, direkt über Calendly.
Ich rechne Varianten durch und zeige, welche Kombination der Hebel für Sie sinnvoll ist und welche nicht.
Begleitung bis zur Steuererklärung, auf Wunsch abgestimmt mit Ihrem Arbeitsrechtsanwalt oder laufenden Steuerberater.
Eine Abfindung erhalten Sie meist nur einmal. Die steuerlichen Entscheidungen dazu fallen oft in wenigen Wochen.
Die wichtigsten Hebel wie der Zuflusszeitpunkt lassen sich nur vor der Auszahlung gestalten.
Kein Sachbearbeiter, keine Warteschleife. Sie arbeiten direkt mit Paul Simon Kasper zusammen.
Sie sehen schwarz auf weiß, was jede Maßnahme bringt, statt vager Versprechen.
Abfindung und Wegzug fallen oft zusammen. Ich prüfe beides gemeinsam, inklusive Doppelbesteuerungsabkommen.
Ausschließlich Gestaltungen im gesetzlichen Rahmen, ohne Graubereiche.
Ich arbeite neben Ihrem bestehenden Steuerberater oder übernehme die Steuererklärung auf Wunsch komplett.
Ich berate Angestellte, Führungskräfte und Unternehmer, die ihre steuerliche Situation strategisch angehen wollen. Bei Abfindungen zählt das Gesamtbild: Wie hoch ist Ihr sonstiges Einkommen, wann fließt das Geld, was planen Sie danach? Erst daraus ergibt sich, welche Maßnahmen wirklich Steuern sparen.
Kurz ausfüllen, wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages. Oder direkt einen Termin buchen.
Sollte etwas offenbleiben, sprechen Sie uns im Erstgespräch direkt an.
Erst selbst rechnen, dann gemeinsam das passende Konzept entwickeln.