Dubai Steuern für Selbstständige: Das klingt nach null Prozent, ist seit der Einführung der Körperschaftsteuer 2023 aber differenzierter. Privatpersonen zahlen in den VAE keine Einkommensteuer, wer dort aber geschäftlich tätig ist, kann körperschaftsteuerpflichtig werden.
Dazu kommt die deutsche Seite: Ob Deutschland weiter zugreift, entscheidet Ihr Wohnsitz, nicht Ihre Lizenz. Dieser Beitrag erklärt die Schwellen in den VAE für Freelancer, Selbstständige und Influencer und zeigt, wann Deutschland trotzdem besteuert. Die allgemeine Einordnung der VAE-Steuern finden Sie in unserem Beitrag Dubai steuerfrei: stimmt das noch?.
Kurz gefasst
Selbstständige in Dubai zahlen keine Einkommensteuer, werden aber körperschaftsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz aus der Geschäftstätigkeit AED 1 Mio. im Kalenderjahr übersteigt. Dann gelten 0 % bis AED 375.000 und 9 % darüber. Ob Deutschland zusätzlich besteuert, hängt davon ab, ob Sie dort noch einen Wohnsitz haben oder Einkünfte aus Deutschland beziehen.
- Für Privatpersonen erheben die VAE keine Einkommensteuer (u.ae).
- Die Körperschaftsteuer trifft natürliche Personen erst ab AED 1 Mio. Umsatz, Gehalt und private Kapital- und Immobilienanlagen zählen nicht dazu.
- Die Umsatzsteuer (5 %) hat eine eigene, niedrigere Schwelle von AED 375.000.
- Eine Freizonen-Lizenz macht Sie als natürliche Person nicht zur Qualifying Free Zone Person.
- Bleibt Ihr Wohnsitz in Deutschland, besteuert Deutschland Ihr Welteinkommen.
Inhaltsverzeichnis
- Zahlen Selbstständige in Dubai Einkommensteuer?
- Dubai Steuern für Selbstständige: Wann wird Körperschaftsteuer fällig?
- Umsatzsteuer, Lizenz und Visum für Freelancer
- Bleiben Sie als Selbstständiger in Dubai in Deutschland steuerpflichtig?
- Auftraggeber in Deutschland: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Betriebsstätte
- Checkliste für Freelancer und Influencer
- Häufige Fragen
- Fazit
Zahlen Selbstständige in Dubai Einkommensteuer?
Nein. Nach den Angaben des Regierungsportals u.ae erheben die VAE keine Einkommensteuer auf Privatpersonen. Das gilt für Gehalt wie für Honorare, die Sie als Privatperson beziehen.
Entscheidend ist seither eine andere Frage: Wann gilt Ihre Tätigkeit als Geschäftstätigkeit im Sinne der Körperschaftsteuer? Das regeln die Schwellen im folgenden Abschnitt. Eine Besteuerung in den VAE ist damit nicht der Regelfall, aber auch nicht ausgeschlossen.
Dubai Steuern für Selbstständige: Wann wird Körperschaftsteuer fällig?
Eine natürliche Person unterliegt der Körperschaftsteuer, wenn sie in den VAE eine Geschäftstätigkeit ausübt und der Umsatz daraus AED 1.000.000 im Kalenderjahr übersteigt. So regelt es die Federal Tax Authority auf Grundlage des Cabinet Decision Nr. 49/2023. Maßgeblich ist der Umsatz, nicht der Gewinn.
Nicht zur Geschäftstätigkeit zählen nach der FTA Arbeitslohn, private Kapitalanlagen und private Immobilienanlagen. Wer die Schwelle nicht überschreitet, soll sich nach der FTA nicht registrieren. Freelancer, Berater und Influencer erzielen ihre Einnahmen typischerweise aus Geschäftstätigkeit, Werbe- und Kooperationserlöse zählen grundsätzlich zum Umsatz.
| Pflicht | Schwelle oder Satz | Hinweis |
|---|---|---|
| Einkommensteuer auf Privatpersonen | keine | Gilt für Gehalt und private Einkünfte |
| Körperschaftsteuer für natürliche Personen | Umsatz über AED 1.000.000 im Kalenderjahr | Maßgeblich ist der Umsatz aus Geschäftstätigkeit |
| Körperschaftsteuersatz | 0 % bis AED 375.000, 9 % darüber | Auf das steuerpflichtige Einkommen |
| Umsatzsteuer, Registrierung | Pflicht ab AED 375.000, freiwillig ab AED 187.500 | Betrifft steuerpflichtige Umsätze der letzten 12 Monate oder erwartete der nächsten 30 Tage |
| Umsatzsteuersatz | 5 % | Bestimmte Leistungen können nullbesteuert sein |
Stand: 10/2026. Quellen: FTA, Finanzministerium der VAE (Steuersätze), u.ae. Vereinfachte Übersicht.
Die Sätze von 0 % und 9 % hat das Finanzministerium der VAE bestätigt. Bei Fristen und Registrierung über das Portal der FTA begleitet Sie unser Schwesterunternehmen Dubai Steuerberater vor Ort.
Hilft eine Freizonen-Lizenz bei der Steuer?
Nicht automatisch. Der 0-%-Satz für Qualifying Free Zone Persons steht nur Gesellschaften offen: Eine Free Zone Person ist nach Artikel 1 des Körperschaftsteuergesetzes der VAE eine juristische Person. Als Einzelunternehmer mit Freizonen-Lizenz bleiben Sie natürliche Person und unterliegen den Regeln dieses Abschnitts.
Ob eine Gesellschaft in der Freizone statt eines Einzelunternehmens sinnvoll ist, hängt von Substanz, Art der Einnahmen und der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung ab. Das sollten Sie vor der Gründung klären, nicht danach.
Umsatzsteuer, Lizenz und Visum für Freelancer
Umsatzsteuer
Die VAE erheben 5 % Umsatzsteuer. Registrieren müssen Sie sich nach der FTA, wenn Ihre steuerpflichtigen Umsätze und Einfuhren der letzten zwölf Monate AED 375.000 übersteigen oder dies für die nächsten 30 Tage zu erwarten ist. Freiwillig ist die Registrierung ab AED 187.500 möglich. Leistungen an Kunden im Ausland können als Export von Dienstleistungen nullbesteuert sein, ob das auf Ihre Leistung zutrifft, ist im Einzelfall zu prüfen.
Aufenthalt als Selbstständiger
Für Selbstständige sieht die ICP die Green Residence vor. Nach den Angaben der ICP (Stand: 10/2026) verlangt sie unter anderem eine Genehmigung des Ministeriums für Personalwesen und Emiratisierung, einen Abschluss von mindestens Bachelor-Niveau oder gleichwertig und ein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit von mindestens AED 360.000 jährlich in den vorangegangenen zwei Jahren. Die Aufenthaltserlaubnis gilt fünf Jahre und ist erneuerbar. Daneben bieten einzelne Freizonen eigene Lizenz- und Visa-Pakete an, deren Bedingungen Sie bei der jeweiligen Behörde prüfen sollten. Die praktische Umsetzung von Lizenz und Visum übernimmt zum Beispiel AK VenturePath.
Besonderheit Influencer
Für bezahlte Werbung in sozialen Medien verlangt der UAE Media Council nach unserem Kenntnisstand eine Genehmigung, das sogenannte Advertiser Permit. Das ist eine medienrechtliche, keine steuerliche Pflicht. Klären Sie sie vor dem Start bezahlter Kooperationen, weil Verstöße Bußgelder auslösen können. Steuerlich zählen Plattformerlöse, Werbe- und Kooperationseinnahmen grundsätzlich zum Umsatz aus Geschäftstätigkeit.
Bleiben Sie als Selbstständiger in Dubai in Deutschland steuerpflichtig?
Ja, wenn Sie in Deutschland weiterhin einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dann besteuert Deutschland Ihr Welteinkommen, auch den Gewinn aus Ihrer Tätigkeit in Dubai, unabhängig von Lizenz und Visum. Seit 2022 gibt es dafür kein Abkommen mehr, das Ihnen Schutz bietet, wie unser Beitrag Kein DBA mit Dubai erklärt.
| Ihre Situation | Deutschland | VAE |
|---|---|---|
| Wohnsitz in Deutschland bleibt | Unbeschränkt steuerpflichtig, Welteinkommen einschließlich Gewinn aus Dubai | Körperschaftsteuer bei Umsatz über AED 1 Mio.; Anrechnung im Einzelfall prüfen |
| Wegzug belegt, Kunden in Deutschland | Beschränkt steuerpflichtig nur mit Inlandseinkünften, etwa bei Tätigkeit im Inland; Umsatzsteuerfragen | Wie oben |
| Wegzug belegt, Kunden außerhalb Deutschlands | In der Regel keine Einkommensteuer auf die Honorare; Nachwirkungen des Wegzugs prüfen | Wie oben |
Stand: 10/2026. Vereinfachte Übersicht, ersetzt keine Einzelfallprüfung.
Ob Ihr deutscher Wohnsitz entfallen ist, klärt unser Beitrag Wohnsitz in Dubai und Deutschland behalten. Die Voraussetzungen der Steueransässigkeit ordnet unser Beitrag Leben als Deutscher in Dubai ein. Wer ohne festen Wohnsitz reist, findet Hinweise im Beitrag zum Perpetual-Traveler-Risiko.
Auftraggeber in Deutschland: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Betriebsstätte
Haben Sie Ihren Wohnsitz belegbar nach Dubai verlegt, bleiben Honorare deutscher Auftraggeber grundsätzlich außerhalb der deutschen Einkommensteuer. Eine beschränkte Steuerpflicht kann aber eintreten, wenn Sie die Tätigkeit im Inland ausüben oder verwerten (§ 49 EStG). Ohne Abkommen gibt es keine Mindestdauer, die kurze Einsätze vor Ort schützt. Prüfen Sie deshalb, wie lange und wo Sie bei deutschen Kunden arbeiten.
Bei der Umsatzsteuer ist der Leistungsort für Leistungen an Unternehmer in Deutschland in der Regel in Deutschland. Der deutsche Auftraggeber schuldet dann die Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG), Sie stellen die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer. Bei Leistungen an Privatkunden, etwa digitalen Diensten, kann abweichend deutsche Umsatzsteuer anfallen, das hängt von der Leistungsart ab.
Ob durch regelmäßiges Arbeiten bei Kunden oder durch ein Büro in Deutschland eine Betriebsstätte entsteht, ist eine Frage des Einzelfalls. Die Grundlogik beschreibt unser Beitrag zur Betriebsstätte durch Homeoffice im Ausland. Zur steuerlichen Wirkung des Wegzugs insgesamt lesen Sie unseren Beitrag zur Wegzugsbesteuerung.
Checkliste für Freelancer und Influencer
- Wohnsitz klären: Prüfen Sie, ob Ihr deutscher Wohnsitz tatsächlich entfallen ist.
- Umsatz erfassen: Führen Sie Ihren Umsatz je Kalenderjahr laufend in AED mit, damit Sie die Schwellen von AED 1 Mio. und AED 375.000 im Blick behalten.
- Registrierung prüfen: Klären Sie, ob Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer eine Registrierung verlangen, und beachten Sie die Fristen.
- Lizenz und Aufenthalt sichern: Prüfen Sie Lizenz, Visum und bei Werbung das Advertiser Permit.
- Rechnungen sauber stellen: Leistungsort, Reverse-Charge-Hinweis und Aufbewahrung für Kunden in Deutschland.
- Nachweise sammeln: Mietvertrag, Visum, Verträge und Aufenthaltstage dokumentieren Ihre Ansässigkeit in den VAE.
- Struktur prüfen: Ob eine Gesellschaft sinnvoll ist, klären Sie vor der Gründung im Rahmen von internationalem Steuerrecht.
Häufige Fragen
Müssen Freelancer in Dubai Steuern zahlen?
Eine Einkommensteuer auf Privatpersonen gibt es in den VAE nicht. Freelancer werden aber körperschaftsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz aus Geschäftstätigkeit AED 1 Mio. im Kalenderjahr übersteigt. Zusätzlich kann Umsatzsteuer anfallen. Für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige kommt die deutsche Besteuerung des Welteinkommens hinzu.
Ab welchem Umsatz müssen Selbstständige in Dubai Körperschaftsteuer zahlen?
Ab einem Umsatz von mehr als AED 1.000.000 aus Geschäftstätigkeit innerhalb eines Kalenderjahres (Stand: 10/2026). Maßgeblich ist der Umsatz, nicht der Gewinn. Gehalt sowie private Kapital- und Immobilienanlagen zählen nach der FTA nicht dazu. Der Satz beträgt 0 % bis AED 375.000 und 9 % darüber.
Müssen Influencer in Dubai Steuern zahlen?
Einkommensteuer fällt nicht an. Steuerlich zählen Plattform-, Werbe- und Kooperationserlöse grundsätzlich zum Umsatz aus Geschäftstätigkeit, sodass dieselben Schwellen für Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer gelten. Für bezahlte Werbung verlangt der UAE Media Council nach unserem Kenntnisstand zusätzlich ein Advertiser Permit. Das ist eine medienrechtliche Pflicht.
Muss ich als Freelancer in Dubai Umsatzsteuer berechnen?
Sie müssen sich registrieren, wenn Ihre steuerpflichtigen Umsätze der letzten zwölf Monate AED 375.000 übersteigen oder dies für die nächsten 30 Tage zu erwarten ist. Der Satz beträgt 5 %. Leistungen an Kunden im Ausland können als Export von Dienstleistungen nullbesteuert sein. Ob das auf Sie zutrifft, prüfen Sie im Einzelfall.
Zahle ich in Deutschland Steuern auf meine Einnahmen aus Dubai?
Ja, wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt behalten. Dann ist Ihr Welteinkommen steuerpflichtig, unabhängig von Lizenz und Visum. Haben Sie Ihren Wohnsitz belegbar verlegt, besteuert Deutschland nur Inlandseinkünfte, etwa bei Tätigkeit im Inland. Ein Abkommen, das Sie schützt, gibt es seit 2022 nicht.
Fazit: Erst die Schwellen, dann die Struktur
Dubai Steuern für Selbstständige bedeuten nicht automatisch null Steuern: Es gibt keine Einkommensteuer für Privatpersonen, aber Körperschaftsteuer ab AED 1 Mio. Umsatz, Umsatzsteuer ab AED 375.000 und die deutsche Besteuerung, solange Ihr Wohnsitz in Deutschland bleibt.
Klären Sie vor dem Start Wohnsitz, Schwellen und Kundenstruktur. Im Erstgespräch ordnen wir mit Ihnen die deutsche und die VAE-Seite ein, bevor Sie Fakten schaffen.
Zum Autor: Paul Simon Kasper ist Steuerberater und Stiftungsberater und Inhaber der PSK Steuerberatung. Von Dubai aus berät er Selbstständige, Freelancer und Unternehmer dazu, wie sich Tätigkeit in den VAE, Wohnsitzfragen und deutsche Auftraggeber steuerlich zusammenfügen. Paul Simon Kasper auf LinkedIn · Mehr über uns
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die Angaben beruhen auf dem Stand der Rechtslage im Oktober 2026. Steuerrechtliche Folgen hängen vom Einzelfall ab.