Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Auswanderung: Fristen, Risiken, Tipps
Viele Mandanten mit Wegzugsabsicht in die VAE gehen davon aus, dass mit der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes automatisch auch die Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht endet. Diese Annahme ist unzutreffend: Das ErbStG kennt vier gestufte Steuertatbestände, von denen zwei ausdrücklich auch nach vollzogenem Wegzug fortwirken – bis zu zehn Jahre lang. Selbst wer weder in Deutschland wohnt noch Inlandsvermögen übertrgt, kann über die Fiktion der deutschen Staatsangehörigkeit als Inländer gelten. Da nur wenige Doppelbesteuerungsabkommen die Erbschaftsteuer erfassen, drohen ohne sorgfältige Planung Doppelbelastungen von deutlich über 50 Prozent des übertragenen Vermögens.