Wegzugsteuer bei Einzelunternehmen und Freiberuflern: Was gilt?

Die Wegzugsteuer bei Einzelunternehmen und Freiberuflern ist ein Begriff, der in Gesprächen oft fällt, rechtlich aber ungenau ist. Die klassische Wegzugsbesteuerung betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften. Wer als Einzelunternehmer oder Freiberufler nach Dubai zieht, muss stattdessen die Regeln zur Entstrickung und zur Betriebsaufgabe prüfen.

Dieser Beitrag zeigt, wann ein Umzug in die VAE bei einem Einzelunternehmen oder einer freiberuflichen Praxis stille Reserven in Deutschland besteuerbar machen kann, wann nicht und welche Fälle Sie gesondert prüfen sollten (Stand: 10/2026).

Kurz gefasst

Eine Wegzugsteuer nach § 6 AStG gibt es für das Einzelunternehmen oder die Praxis als solche nicht, weil sie keine Kapitalgesellschaftsanteile sind. Stille Reserven können aber nach den Entstrickungsregeln besteuert werden, wenn Deutschland sein Besteuerungsrecht verliert. Der Umzug allein genügt dafür nach unserer Einschätzung grundsätzlich nicht. Entscheidend ist, wo Betrieb und Wirtschaftsgüter nach dem Wegzug verortet sind.

  • Begriff: Bei Einzelunternehmen heißt die Frage Entstrickung, nicht Wegzugsteuer.
  • Auslöser: Verlagerung von Wirtschaftsgütern oder des Betriebs ins Ausland, nicht der bloße Wohnsitzwechsel.
  • Freiberufler: Meist wenig Betriebsvermögen, aber laufende Einkünfte können in Deutschland steuerbar bleiben.
  • Aufschub: Ausgleichsposten und Ratenzahlung sind gesetzlich auf EU- und EWR-Fälle zugeschnitten.
  • GmbH-Anteile: Hier gilt die klassische Wegzugsbesteuerung, nicht die Entstrickung.

Inhaltsverzeichnis

Gibt es eine Wegzugsteuer für Einzelunternehmer und Freiberufler?

Nein, nicht im engeren Sinn. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG knüpft an Anteile an Kapitalgesellschaften an. Im Alltag steht „Wegzugsteuer“ aber oft als Sammelbegriff für die Frage, ob beim Umzug ins Ausland stille Reserven besteuert werden, also Wertsteigerungen, die bisher nicht realisiert wurden.

Für Einzelunternehmen sind zwei Vorschriften maßgeblich. Nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG steht einer Entnahme gleich, wenn das Besteuerungsrecht Deutschlands am Gewinn aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Nach § 16 Abs. 3a EStG gilt der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts am Gewinn aus der Veräußerung sämtlicher Wirtschaftsgüter eines Betriebs oder Teilbetriebs als Betriebsaufgabe.

GmbH-Anteile im Privatvermögen behandeln wir an anderer Stelle: Die Grundlagen finden Sie in unserem Beitrag Wegzugsbesteuerung für Auswanderer.

Löst der Umzug nach Dubai bei einem Einzelunternehmen eine Entstrickung aus?

Der Umzug allein löst nach unserer Einschätzung grundsätzlich keine Entstrickung aus. Entscheidend ist, ob Deutschland nach dem Wegzug weiterhin die stillen Reserven im Betriebsvermögen besteuern darf.

Bleibt der Betrieb mit seinen Wirtschaftsgütern einer inländischen Betriebsstätte zugeordnet, behält Deutschland sein Besteuerungsrecht. Gewerbliche Einkünfte, für die im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird, zählen nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu den inländischen Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger. Weil seit dem 31. Dezember 2021 kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE mehr gilt, richtet sich das nach nationalem Recht (Hintergrund zum fehlenden DBA). Eine Betriebsstätte ist nach § 12 AO jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Dazu zählt ausdrücklich die Stätte der Geschäftsleitung.

Kritisch wird es, wenn sich die Verhältnisse ändern. Typische Auslöser sind:

  • Wirtschaftsgüter werden einer ausländischen Betriebsstätte zugeordnet. § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG nennt das ausdrücklich als Beispiel.
  • Der Betrieb oder wesentliche Teile werden ins Ausland verlagert, etwa nach Dubai.
  • Die inländische Betriebsstätte entfällt, zum Beispiel weil Sie die Geschäftsleitung künftig aus Dubai ausüben. Ob das im Einzelfall zu einer Entstrickung führt, ist sorgfältig zu prüfen.

In diesen Fällen wird der Vorgang grundsätzlich wie eine Entnahme behandelt. Maßgeblich ist dann nach unserem Verständnis der gemeine Wert des Wirtschaftsguts. Die Differenz zum Buchwert ist der Gewinn, der zu versteuern sein kann.

Ein gesetzlicher Aufschub ist eng zugeschnitten. Der Ausgleichsposten nach § 4g EStG und die Zahlung in fünf Jahresraten nach § 36 Abs. 5 EStG beziehen sich auf Fälle in EU- und EWR-Staaten. Für die VAE stehen sie nach unserem Verständnis nicht zur Verfügung. Ob im Einzelfall eine Stundung in Betracht kommt, muss gesondert geprüft werden. Planen Sie die Liquidität für eine mögliche Steuer deshalb vor dem Umzug ein.

KonstellationEinordnungWas Sie prüfen sollten
Freiberufler ohne nennenswertes BetriebsvermögenKaum stille Reserven; laufende Einkünfte können je nach Tätigkeit weiter steuerbar seinWo wird die Tätigkeit ausgeübt oder verwertet, besteht eine feste Einrichtung in Deutschland?
Einzelunternehmen, Betrieb bleibt in DeutschlandBesteuerungsrecht bleibt grundsätzlich erhaltenBleibt eine inländische Betriebsstätte bestehen, wo liegt die Geschäftsleitung?
Einzelunternehmen, Betrieb oder Wirtschaftsgüter gehen ins AuslandEntstrickung kann vorliegenWert der Wirtschaftsgüter, Zuordnung zu Betriebsstätten, Liquidität für die Steuer
Betrieb wird eingestellt oder veräußertVeräußerung oder Betriebsaufgabe nach den allgemeinen RegelnZeitpunkt, mögliche Begünstigungen, Einzelfallprüfung
Beteiligung an einer PersonengesellschaftHängt von der Betriebsstätte der Gesellschaft abSonderbetriebsvermögen, Gesellschaftsvertrag, Zuordnung der Anteile
GmbH-Anteile im PrivatvermögenKlassische Wegzugsbesteuerung kann greifenBeteiligungshöhe, Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht, Pillar-Beitrag

Stand: 10/2026. Vereinfachte Übersicht, die eine Einzelfallprüfung nicht ersetzt.

Was gilt für Freiberufler und Selbstständige ohne Betriebsvermögen?

Freiberufler halten typischerweise wenig Betriebsvermögen, deshalb ist das Entstrickungsrisiko häufig geringer als bei einem Einzelunternehmen mit Anlagen, Lager oder Immobilien. Hat Ihre Praxis oder Kanzlei einen Wert über die Ausstattung hinaus, kann bei Veräußerung oder Aufgabe ein Gewinn entstehen. § 18 Abs. 3 EStG verweist dafür auf die Regeln zur Veräußerung und Aufgabe eines Gewerbebetriebs.

Wichtiger ist oft die laufende Besteuerung. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG kann Deutschland Einkünfte aus selbständiger Arbeit auch nach dem Wegzug besteuern, wenn die Tätigkeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder wurde oder wenn Sie dafür im Inland eine feste Einrichtung oder Betriebsstätte unterhalten. Ausüben heißt, dass Sie in Deutschland arbeiten. Verwerten bedeutet, dass das Ergebnis Ihrer Tätigkeit in Deutschland genutzt wird. Wann das vorliegt, hängt von der Art der Leistung ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Ein Wohnsitz in Dubai schützt Honorare von deutschen Auftraggebern deshalb nicht automatisch. Wie sich Aufträge und Arbeitsort auswirken, beschreibt unser Beitrag zu den Dubai-Steuern für Selbstständige und Freelancer.

Was ist bei Personengesellschaften und GmbH-Anteilen anders?

Bei einer Beteiligung an einer Personengesellschaft zählt, wo die Gesellschaft ihre Betriebsstätte hat und wo die Wirtschaftsgüter ihr zugeordnet sind. Bleibt die Betriebsstätte im Inland, behält Deutschland sein Besteuerungsrecht grundsätzlich auch nach dem Wegzug des Gesellschafters. Zum Sonderbetriebsvermögen, etwa einer Beteiligung an einer Komplementär-GmbH, ist eine Einzelfallprüfung nötig.

Halten Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen, kann § 6 AStG greifen. Maßgeblich sind unter anderem die Beteiligungshöhe und die bisherige Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht. Typische Fälle beschreibt unser Beitrag zur Wegzugsteuer auf Privatvermögen.

Vorsicht ist bei dem Gedanken geboten, das Einzelunternehmen vor dem Umzug in eine GmbH einzubringen. Dadurch entstehen Anteile, die ihrerseits unter die Wegzugsbesteuerung fallen können, und das Umwandlungssteuerrecht kann Sperrfristen vorsehen. Solche Schritte sind nur nach genauer Prüfung sinnvoll. Zur Strukturierung berät unser Bereich Holding- und Gesellschaftsstrukturen.

Wie hoch ist die Steuer bei Entstrickung oder Betriebsaufgabe?

Einen festen Satz gibt es nicht. Der Entstrickungs- oder Aufgabegewinn gehört grundsätzlich zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit und wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz erfasst. Ob und in welchem Umfang Begünstigungen für Betriebsaufgaben anwendbar sind, hängt von den Voraussetzungen im Einzelfall ab. Das folgende vereinfachte Beispiel ist nicht auf einen konkreten Mandanten bezogen.

PositionBetrag
Buchwert eines Wirtschaftsguts20.000 Euro
Gemeiner Wert zum Zeitpunkt der Entstrickung80.000 Euro
Aufgedeckte stille Reserve (Gewinn vor Steuern)60.000 Euro
Darauf anfallende Einkommensteuerabhängig von Ihrem Gesamteinkommen im Jahr der Entstrickung

Stand: 10/2026. Vereinfachte Übersicht, die eine Einzelfallprüfung nicht ersetzt.

Das Beispiel zeigt die Logik: Besteuert wird nicht der Verkaufserlös, sondern die Wertsteigerung seit der Anschaffung, obwohl kein Geld fließt. Genau deshalb ist die Liquiditätsplanung wichtig.

Welche Punkte sollten Sie vor dem Wegzug klären?

Beginnen Sie die Prüfung, bevor Sie Ihren Wohnsitz aufgeben. Wie wir solche Konstellationen begleiten, zeigt unsere Leistung Wegzugssteuer und Exit Tax. Diese Punkte gehören auf Ihre Liste:

  1. Betriebsvermögen erfassen: Welche Wirtschaftsgüter gehören zum Betrieb, mit welchem Buchwert und mit welchem geschätzten gemeinen Wert?
  2. Zuordnung klären: Bleiben Wirtschaftsgüter einer inländischen Betriebsstätte zugeordnet oder wandern sie ins Ausland?
  3. Geschäftsleitung dokumentieren: Von wo aus treffen Sie die laufenden Entscheidungen?
  4. Kunden und Aufträge prüfen: Welche Honorare stammen von deutschen Auftraggebern und wo wird die Leistung erbracht oder genutzt? Auch ein Arbeitsplatz zu Hause kann eine Rolle spielen (Betriebsstätte durch Homeoffice im Ausland).
  5. Alternativen abwägen: Weiterführen mit inländischer Betriebsstätte, Übertragung, Veräußerung oder geordnete Aufgabe.
  6. Gesellschaft in den VAE prüfen: Substanz, Geschäftsleitung und mögliche Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz gehören zur Planung, ebenso Meldepflichten.
  7. Wohnsitz klären: Behalten Sie in Deutschland eine Wohnung, die Sie nutzen können, kann die unbeschränkte Steuerpflicht fortbestehen.

Zur Reihenfolge bei der Gründung einer Gesellschaft vor dem Umzug lesen Sie auch unseren Beitrag zur Firmengründung in Dubai vor dem Wegzug. Die operative Umsetzung vor Ort, etwa Lizenz und Visum, übernehmen Partner wie AK VenturePath.

Häufige Fragen

Gibt es eine Wegzugsteuer für Freiberufler?

Eine Wegzugsteuer im engeren Sinn gibt es nur für Anteile an Kapitalgesellschaften. Freiberufler halten meist wenig Betriebsvermögen und deshalb kaum stille Reserven. Dennoch können Honorare nach dem Wegzug in Deutschland steuerbar bleiben, wenn die Tätigkeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Das prüfen wir im Einzelfall anhand von Tätigkeit, Kunden und Arbeitsort.

Muss ich bei einem Wegzug meinen Betrieb aufgeben?

Nein, nicht zwingend. Der Wegzug des Inhabers allein ist nach unserer Einschätzung keine Betriebsaufgabe. Entscheidend ist, ob Deutschland das Besteuerungsrecht an den Wirtschaftsgütern behält. Wird der Betrieb weitergeführt und bleibt eine inländische Betriebsstätte bestehen, liegt in der Regel keine Entstrickung vor. Bei Verlagerung des Betriebs ins Ausland ist die Lage anders.

Gilt die Wegzugsteuer auch für meine GmbH-Anteile?

Ja, die klassische Wegzugsbesteuerung betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, etwa eine Mindestbeteiligung und eine ausreichend lange unbeschränkte Steuerpflicht. Sie gilt unabhängig davon, ob Sie zusätzlich ein Einzelunternehmen führen. Prüfen Sie Beteiligungshöhe und Fristen vor dem Umzug im Einzelfall.

Kann ich die Steuer bei einer Entstrickung in Raten zahlen?

Die gesetzliche Ratenzahlung über fünf Jahre und der Ausgleichsposten sind auf Fälle in EU- und EWR-Staaten zugeschnitten. Bei einem Wegzug in die VAE stehen sie nach unserem Verständnis nicht zur Verfügung. Ob eine Stundung im Einzelfall möglich ist, muss gesondert geprüft werden. Planen Sie die Liquidität deshalb vorsorglich ein.

Bin ich nach dem Wegzug weiterhin in Deutschland steuerpflichtig?

Mit Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt endet die unbeschränkte Steuerpflicht. Inländische Einkünfte wie Gewinne einer inländischen Betriebsstätte können aber beschränkt steuerpflichtig bleiben. Behalten Sie in Deutschland eine Wohnung, die Sie nutzen können, kann die unbeschränkte Steuerpflicht fortbestehen. Das klären wir vor dem Umzug.

Fazit: Erst die Zuordnung klären, dann umziehen

Für Einzelunternehmer und Freiberufler gibt es keine Wegzugsteuer nach dem Muster der Kapitalgesellschaftsanteile. Es gibt aber Entstrickungsregeln, die bei einer Verlagerung von Betrieb oder Wirtschaftsgütern ins Ausland zu einer Besteuerung stiller Reserven führen können. Drei Fragen entscheiden: Bleibt eine inländische Betriebsstätte bestehen? Wo liegt die Geschäftsleitung? Und welche Wertsteigerungen stecken im Betriebsvermögen?

Als Steuerberater mit Sitz in Dubai prüfen wir diese Punkte, bevor Sie Fakten schaffen. Schildern Sie uns Ihre Situation im Erstgespräch.

Zum Autor: Paul Simon Kasper ist Steuerberater und Stiftungsberater und Inhaber der PSK Steuerberatung. Er berät Unternehmer und Freiberufler zum Wegzug in die VAE und prüft dabei Betriebsstätte, Entstrickungsrisiken und Gesellschaftsstrukturen im Zusammenspiel von deutschem und internationalem Steuerrecht. Mehr zu seinem Profil finden Sie auf LinkedIn-Profil und auf der Seite Über uns.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die Angaben beruhen auf dem Stand der Rechtslage im Oktober 2026. Steuerliche Folgen hängen vom Einzelfall ab.

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Paul Simon Kasper
Paul Simon Kasper, Steuerberater der PSK Steuerberatung in Dubai, Porträtfoto

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