Rückkehr aus Dubai nach Deutschland: Steuern & Risiken

Die Rückkehr aus Dubai nach Deutschland ist für viele Auswanderer keine Niederlage, sondern eine bewusste Entscheidung: wegen Familie, Schule, Karriere oder weil sich die Lebensumstände verändert haben. Steuerlich ist dieser Schritt jedoch nicht neutral. Mit der Wohnsitznahme in Deutschland endet die steuerliche Sonderstellung der VAE, und ein Doppelbesteuerungsabkommen, das Sie schützen könnte, gibt es seit 2022 nicht mehr. Dieser Beitrag zeigt, wann Ihre deutsche Steuerpflicht wieder beginnt, was mit der Wegzugsteuer passiert und was Sie vor dem Umzug klären sollten.

Kurz gefasst

Mit der Rückkehr aus Dubai nach Deutschland sind Sie wieder unbeschränkt steuerpflichtig, sobald Sie hier eine dauerhaft nutzbare Wohnung haben oder länger als sechs Monate bleiben. Eine Zuzugsteuer gibt es nicht, aber auch kein allgemeines Step-up. Die Wegzugsteuer nach § 6 AStG entfällt bei Rückkehr binnen sieben Jahren rückwirkend.

  • Beginn: Maßgeblich sind Wohnung und Aufenthalt, nicht eine Tageszählung.
  • Kein Abkommen: Seit dem 1. Januar 2022 besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE mehr.
  • Wertzuwächse: Gewinne aus der Zeit in den VAE werden bei einem späteren Verkauf in der Regel in Deutschland besteuert.
  • Gesellschaften: Wird Ihre VAE-Gesellschaft aus Deutschland geleitet, kann sie hier steuerpflichtig werden.
  • Planung: Die wichtigsten Weichen stellen Sie vor dem Umzug.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann beginnt die deutsche Steuerpflicht nach der Rückkehr?
  2. Gilt noch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE?
  3. Was passiert mit der Wegzugsteuer nach § 6 AStG?
  4. Welche Vermögenswerte und Gesellschaften sind betroffen?
  5. Wie wirkt sich die Rückkehr auf Erbschaft- und Schenkungsteuer aus?
  6. Wie planen Sie die Rückkehr steuerlich?
  7. Häufige Fragen
  8. Fazit

Wann beginnt die deutsche Steuerpflicht nach der Rückkehr aus Dubai?

Ihre deutsche Steuerpflicht beginnt an dem Tag, an dem Sie in Deutschland einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründen. Einen Wohnsitz haben Sie nach § 8 AO, sobald Sie eine Wohnung innehaben und dauerhaft nutzen können. Auf die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt kommt es dafür nicht an.

Daneben gilt nach § 9 AO ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten von Beginn an als gewöhnlicher Aufenthalt. Ab diesem Zeitpunkt besteuert Deutschland Ihr weltweites Einkommen: Gehalt, Dividenden, Mieten und Veräußerungsgewinne. Im Jahr des Zuzugs erfasst das Finanzamt nur den Zeitraum Ihrer Steuerpflicht.

Praxisfalle Wohnung: Wer die Wohnung oder das Familienhaus in Deutschland während der Zeit in Dubai behalten hat, war möglicherweise nie aus der deutschen Steuerpflicht ausgeschieden. Dann stellt sich nicht die Frage der Rückkehr, sondern die der Nachversteuerung. Wie Sie die Steueransässigkeit sauber belegen, haben wir im Beitrag Leben als Deutscher in Dubai beschrieben.

Die Seite der VAE: Nach dem Recht der VAE gilt als steueransässig, wer sich mindestens 183 Tage innerhalb von zwölf Monaten dort aufhält. Ebenso zählt, wer mindestens 90 Tage dort ist und zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine ständige Wohnstätte oder eine Erwerbstätigkeit vor Ort hat, oder wer dort den Mittelpunkt seiner finanziellen und persönlichen Interessen hat. Eine Steueransässigkeitsbescheinigung stellt die Federal Tax Authority nur für zurückliegende Zeiträume aus, nicht für künftige (FTA-Leitfaden zur Steueransässigkeit, Stand: 10/2024). Sichern Sie diesen Nachweis deshalb vor oder kurz nach dem Umzug. Zu den Pflichten vor Ort berät Sie unser Schwesterunternehmen Dubai Steuerberater.

Ein Umzug zum Jahreswechsel kann die Abgrenzung zwischen ausländischen und deutschen Einkünften erleichtern. Steuerlich zwingend ist das nicht.

Gilt noch ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE?

Nein. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE ist am 31. Dezember 2021 außer Kraft getreten, nachdem Deutschland den Vereinigten Arabischen Emiraten am 14. Juni 2021 mitgeteilt hatte, es nicht zu verlängern. Weiterhin in Kraft sind die Vereinbarungen zum Informationsaustausch und zum automatischen Austausch von Finanzkontendaten (Bundesfinanzministerium, Stand: 10/2026). Die deutsche Finanzverwaltung erhält Kontodaten aus den VAE also weiterhin.

Ohne Abkommen gibt es keine Verteilung der Besteuerungsrechte und keine Regel für Doppelansässigkeit. Es gilt allein das nationale Recht. Da die VAE keine Einkommensteuer auf Privatpersonen erheben, ist auch eine Anrechnung ausländischer Steuer in der Praxis meist ohne Wirkung. Die Folgen im Überblick:

EinkunftsartIn den VAE (vor der Rückkehr)In Deutschland (nach der Rückkehr)
Gehalt, Geschäftsführervergütungkeine Einkommensteuersteuerpflichtig, Besteuerung des Welteinkommens
Dividenden aus einer VAE-Gesellschaftkeine Quellensteuersteuerpflichtig, Besteuerungsart je nach Beteiligung
Mieteinnahmen Immobilie in Dubaikeine Einkommensteuersteuerpflichtig als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Verkauf der Dubai-Immobiliekeine Steuerje nach Haltefrist als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig
Gewinne aus Beteiligungen und Fondskeine Steuerbei späterem Verkauf steuerpflichtig, grundsätzlich ohne Step-up

Stand: 10/2026. Vereinfachte Übersicht, die Einzelfallprüfung ersetzt sie nicht.

Was passiert mit der Wegzugsteuer nach § 6 AStG bei einer Rückkehr?

Die Wegzugsteuer entfällt rückwirkend, wenn Sie innerhalb von sieben Jahren nach dem Wegzug wieder unbeschränkt steuerpflichtig werden und die betroffenen Anteile in der Zwischenzeit nicht veräußert haben. Auf Antrag lässt sich die Frist um bis zu fünf Jahre auf insgesamt zwölf Jahre verlängern, wenn der Auslandsaufenthalt von Anfang an nur vorübergehend angelegt war. Bereits gezahlte Raten werden erstattet (§ 6 AStG, Stand: 10/2026).

Wen die Regel betrifft: § 6 AStG erfasst vor allem Gesellschafter mit mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft, die vor dem Wegzug in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren. Die Grundlagen haben wir im Beitrag Wegzugsbesteuerung für Auswanderer zusammengefasst.

Rechtsprechung: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es auf die tatsächliche, fristgerechte Rückkehr ankommt und nicht auf eine beim Wegzug erklärte Rückkehrabsicht (BFH, Urteil vom 21.12.2022 – I R 55/19). Das Urteil erging zur früheren Fünfjahresfrist. Nach Einschätzung von Fachautoren gelten die Grundsätze wegen des identischen Wortlauts auch für die seit 2022 geltende Siebenjahresfrist. Eine höchstrichterliche Bestätigung für die neue Frist ist uns nicht bekannt.

Verlängerung nur mit Rückkehrabsicht: Für die Fristverlängerung müssen Sie belegen, dass der Wegzug von Anfang an vorübergehend geplant war, etwa durch einen befristeten Auslandsvertrag oder familiäre Bindungen in Deutschland. Eine dauerhaft nutzbare Wohnung in Deutschland begründet allerdings nach § 8 AO einen Wohnsitz und kann die unbeschränkte Steuerpflicht von vornherein bestehen lassen. Hier müssen Sie abwägen.

Beispielkonstellation (vereinfacht, nicht auf einen konkreten Mandanten bezogen): Ein Gesellschafter mit 30 % an einer deutschen GmbH zieht 2024 nach Dubai. Die Wegzugsteuer wird festgesetzt und in Raten gezahlt. Kehrt er 2028 nach Deutschland zurück und hat die Anteile bis dahin nicht verkauft, entfällt die Steuer rückwirkend und die Raten werden erstattet. Hätte er die Anteile 2027 veräußert, bliebe die Steuer bestehen.

Wenn die Frist verpasst ist: Dann bleibt die Wegzugsteuer bestehen. Beim Zuzug erhöht § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG die Anschaffungskosten nur, wenn der Wertzuwachs im Wegzugsstaat einer mit § 6 AStG vergleichbaren Steuer unterlag. Der Bundesfinanzhof verlangt dafür, dass dort tatsächlich Steuer festgesetzt wurde (BFH, Urteil vom 26.10.2021 – IX R 13/20). Die VAE erheben keine solche Steuer. Ein Step-up bleibt deshalb bei Rückkehrern aus Dubai typischerweise aus. Für Wegzüge vor dem 1. Januar 2022 können abweichende Fristen gelten.

Bei Fragen zur Frist und zum Antrag unterstützt Sie unsere Leistung Wegzugssteuer und Exit Tax.

Welche Vermögenswerte und Gesellschaften sind nach der Rückkehr betroffen?

Betroffen sind alle Vermögenswerte, die Sie in Deutschland erneut der unbeschränkten Steuerpflicht unterwerfen: Beteiligungen, Wertpapiere, Immobilien und Unternehmensanteile. Eine pauschale Zuzugsteuer gibt es nicht. Entscheidend ist, wann ein Gewinn realisiert wird.

Beteiligungen, Aktien und Fonds: kein Step-up

Veräußern Sie nach der Rückkehr Wertpapiere oder Anteile, besteuert Deutschland den gesamten Gewinn gegenüber den ursprünglichen Anschaffungskosten. Das gilt auch für den Teil, der in der Zeit in den VAE entstanden ist.

Ein Beispiel: Sie haben Aktien für 100.000 Euro gekauft. Beim Zuzug sind sie 300.000 Euro wert, später verkaufen Sie für 320.000 Euro. Besteuert werden nicht nur die 20.000 Euro Zuwachs seit dem Zuzug, sondern 220.000 Euro. Wer dieselben Aktien vor dem Zuzug verkauft, löst dagegen in den VAE keine Einkommensteuer aus.

Ob eine Realisierung vor dem Zuzug sinnvoll ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Zu prüfen sind unter anderem eine mögliche beschränkte Steuerpflicht, die Folgen für die Wegzugsteuer und der Gestaltungsmissbrauch. Kryptowerte folgen eigenen Regeln, vor allem bei der Haltefrist. Dokumentieren Sie in jedem Fall Ihre Anschaffungskosten, da die Beweislast bei Ihnen liegt.

Immobilien in Dubai

Mieteinnahmen aus Ihrer Dubai-Immobilie sind nach der Rückkehr in Deutschland steuerpflichtig. Ein Verkauf kann je nach Haltefrist steuerpflichtig sein. Prüfen Sie deshalb vor der Rückkehr, ob ein Verkauf im Ausland oder das Halten der Immobilie wirtschaftlich besser ist.

Ihre Gesellschaft in den VAE

Leiten Sie Ihre VAE-Gesellschaft nach der Rückkehr aus Deutschland, kann sich der Ort der Geschäftsleitung nach Deutschland verlagern. Die Gesellschaft wäre dann hier unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, zusätzlich zu den Pflichten in den VAE. Auch ohne diese Verlagerung kann die Hinzurechnungsbesteuerung greifen: Passive Einkünfte einer niedrig besteuerten Gesellschaft werden Ihnen zugerechnet, als hätten Sie sie unmittelbar selbst erzielt. Als niedrig besteuert gilt eine Gesellschaft bei einer Belastung unter 15 % (§ 8 Abs. 5 AStG).

Zudem prüft das Finanzamt, ob Gehälter und Zahlungen der Gesellschaft angemessen sind. Überhöhte Beträge können als verdeckte Gewinnausschüttung umqualifiziert werden. Fortführung, Umbau oder Liquidation der Gesellschaft hängen von Substanz und Geschäftsmodell ab. Die rechtliche Einordnung gehört zu unserem Bereich Holding- und Gesellschaftsstrukturen, die grenzüberschreitenden Fragen zum Internationalen Steuerrecht. Für Lizenz, Visum und Bankverbindung vor Ort finden Sie Ansprechpartner bei AK VenturePath. <h2 id=“erbschaftsteuer“>Wie wirkt sich die Rückkehr auf Erbschaft- und Schenkungsteuer aus?</h2>

Mit dem Wohnsitz in Deutschland unterliegt Ihr weltweites Vermögen wieder der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer. Das gilt für Übertragungen, die Sie erhalten, und für solche, die Sie vornehmen. Die VAE erheben keine Erbschaftsteuer, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gibt es nicht.

Bei einem späteren erneuten Wegzug bleiben deutsche Staatsangehörige fünf Jahre lang unbeschränkt erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig (§ 2 ErbStG, Stand: 10/2026). Ein kurzer Zwischenstopp in Deutschland ist deshalb ungünstig, wenn Sie später erneut ausreisen möchten. Prüfen Sie vor der Rückkehr, ob sich Schenkungen oder die Vermögensnachfolge im Ausland steuerlich günstiger regeln lassen. Fristen und Risiken beschreibt unser Beitrag zur Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Auswanderung. <h2 id=“planung“>Wie planen Sie die Rückkehr aus Dubai steuerlich?</h2>

Beginnen Sie mindestens ein Jahr vor dem geplanten Umzug. Diese acht Punkte gehören auf Ihre Liste:

  1. Rückkehrdatum festlegen: Klären Sie, wann Wohnung und Aufenthalt in Deutschland beginnen, und prüfen Sie den Jahreswechsel.
  2. Wegzugsteuer-Frist prüfen: Stellen Sie fest, ob die Siebenjahresfrist läuft, und klären Sie, ob eine Verlängerung nötig ist.
  3. Vermögen und Anschaffungskosten erfassen: Sammeln Sie Kaufbelege, Bewertungen und Depotauszüge.
  4. Realisierung vor dem Zuzug prüfen: Entscheiden Sie nur nach Einzelfallprüfung, nicht pauschal.
  5. Gesellschaftsstruktur prüfen: Klären Sie Geschäftsleitung, Substanz und Hinzurechnungsbesteuerung sowie Fortführung oder Liquidation.
  6. Immobilien und Nachfolge ordnen: Entscheiden Sie über Halten oder Verkaufen und regeln Sie Schenkungen oder Testament.
  7. Seite der VAE ordnen: Kümmern Sie sich um Aufenthaltstitel, Steueransässigkeitsbescheinigung für den abgelaufenen Zeitraum, Konten und die Pflichten Ihrer Gesellschaft.
  8. Seite Deutschlands ordnen: Melden Sie sich an, prüfen Sie Mitteilungspflichten zu Auslandsbeteiligungen und klären Sie die Krankenversicherung.

Welche Reihenfolge für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Vermögens- und Gesellschaftsstruktur ab. Einen Überblick über die steuerlichen Rahmenbedingungen am Standort bietet unser Beitrag zum Steuerstandort Dubai. <h2 id=“faq“>Häufige Fragen zur Rückkehr aus Dubai nach Deutschland</h2>

Muss ich bei der Rückkehr aus Dubai Steuern auf mein Vermögen zahlen?

Nein, eine pauschale Zuzugsteuer gibt es nicht. Steuerpflichtig werden aber Ihre Einkünfte ab der Wohnsitznahme und spätere Veräußerungsgewinne, auch soweit die Wertsteigerung in den VAE entstanden ist, weil es grundsätzlich kein Step-up der Anschaffungskosten gibt. Erfassen Sie deshalb Vermögen und Anschaffungskosten vor dem Umzug.

Wann bin ich nach der Rückkehr wieder in Deutschland steuerpflichtig?

Sobald Sie in Deutschland eine Wohnung innehaben, die Sie dauerhaft nutzen können (§ 8 AO), oder sich hier mehr als sechs Monate zusammenhängend aufhalten (§ 9 AO). Eine Tageszählung wie bei der 183-Tage-Regel ist nicht maßgeblich. Entscheidend ist die tatsächliche Verfügbarkeit der Wohnung, nicht die Anmeldung.

Entfällt die Wegzugsteuer, wenn ich nach Deutschland zurückkehre?

Ja, unter Voraussetzungen: Sie müssen innerhalb von sieben Jahren nach dem Wegzug wieder unbeschränkt steuerpflichtig werden, und die betroffenen Anteile dürfen nicht veräußert worden sein. Auf Antrag verlängert sich die Frist um bis zu fünf Jahre. Gezahlte Raten werden erstattet. Prüfen Sie Frist und Voraussetzungen im Einzelfall.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE?

Nicht mehr. Das Abkommen ist am 31. Dezember 2021 außer Kraft getreten, weil Deutschland es nicht verlängert hat. Weiterhin bestehen Vereinbarungen zum Informationsaustausch und zum automatischen Austausch von Finanzkontendaten. Nach der Rückkehr besteuert Deutschland Ihr Welteinkommen deshalb allein nach nationalem Recht, und eine Anrechnung ausländischer Steuer läuft mangels Steuer in den VAE meist ins Leere.

Kann ich meine Firma in Dubai nach der Rückkehr behalten?

Grundsätzlich ja, aber nicht steuerneutral. Leiten Sie die Gesellschaft aus Deutschland, kann sie hier unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig werden. Zudem kann die Hinzurechnungsbesteuerung passive Einkünfte einer niedrig besteuerten Gesellschaft Ihnen persönlich zurechnen. Ob Fortführung, Umbau oder Liquidation sinnvoll ist, hängt von Substanz und Geschäftsmodell ab.

Wie lange gilt die Erbschaftsteuerpflicht, wenn ich erneut wegziehe?

Deutsche Staatsangehörige bleiben nach einem Wegzug weitere fünf Jahre unbeschränkt erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig. Eine kurze Station in Deutschland ist deshalb erbschaftsteuerlich ungünstig, wenn Sie später erneut ausreisen möchten. Planen Sie Schenkungen und die Vermögensnachfolge deshalb frühzeitig, bevor Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland begründen. <h2 id=“fazit“>Fazit: Früh planen statt später nachversteuern</h2>

Die Rückkehr aus Dubai nach Deutschland lässt sich steuerlich gut gestalten, wenn Sie früh beginnen. Drei Fragen entscheiden: Wann entsteht Ihr deutscher Wohnsitz? Wo stehen Sie bei der Wegzugsteuer-Frist? Und welche Strukturen müssen Sie anpassen, bevor Deutschland Ihr Welteinkommen besteuert?

Als Kanzlei mit Sitz in Dubai kennen wir beide Seiten des Umzugs. Schildern Sie uns Ihre Situation im Erstgespräch. Wir prüfen Fristen, Vermögen und Gesellschaften, bevor Sie Fakten schaffen.

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Paul Simon Kasper
Paul Simon Kasper, Steuerberater der PSK Steuerberatung in Dubai, Porträtfoto

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Steuerberater

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