Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland VAE: Was ohne Abkommen gilt

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland VAE ist seit dem 31. Dezember 2021 außer Kraft. Den Grundlagenartikel dazu haben wir bereits veröffentlicht. Dieser Beitrag ist der Praxisleitfaden: Er zeigt, wie Gehalt, Dividenden, Mieten, Veräußerungsgewinne und Renten ohne Abkommen besteuert werden.

Grundlagen zuerst: Den Wegfall des Abkommens und den Überblick, was für deutsche Einkünfte jetzt gilt, finden Sie in unserem Beitrag Kein DBA mit Dubai: Was für deutsche Einkünfte jetzt gilt. Hier geht es um die Anwendung auf Ihren Einzelfall.

Kurz gefasst

Ohne Doppelbesteuerungsabkommen wendet Deutschland allein nationales Recht an: Wer hier ansässig ist, versteuert sein Welteinkommen, wer in den VAE lebt, ist nur mit bestimmten deutschen Einkünften beschränkt steuerpflichtig. Eine Freistellung oder Quellensteuer-Ermäßigung nach Abkommen gibt es nicht. Ausländische Steuer kann nach § 34c EStG angerechnet werden, fällt in den VAE aber meist nicht an.

  • Der Status des Abkommens ist im Grundlagenartikel erläutert, dieser Beitrag setzt darauf auf.
  • Sind Sie in Deutschland ansässig, wird Ihr Welteinkommen besteuert, auch Einkünfte aus Dubai.
  • Leben Sie in den VAE, erfasst Deutschland nur Inlandseinkünfte, zum Beispiel deutsche Dividenden mit 25 % Abzugsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag.
  • Der Informationsaustausch läuft laut Bundesfinanzministerium weiter.
  • Jeder Fall hängt von Wohnsitz, Einkunftsart und Struktur ab und braucht eine Einzelfallprüfung.

Inhaltsverzeichnis

Was ergänzt dieser Beitrag zum Grundlagenartikel?

Der Grundlagenartikel klärt, dass das Abkommen ausgelaufen ist und was für deutsche Einkünfte jetzt gilt. Dieser Beitrag geht einen Schritt weiter: Er führt die Regeln einkunftsartenweise durch, rechnet die Quellensteuer bei Dividenden durch und zeigt, wo die Anrechnung ausländischer Steuer greift und wo nicht.

Zur Einordnung der Quelle: Das Bundesfinanzministerium nennt den 31. Dezember 2021 als Datum des Außerkrafttretens. Deutschland hatte den VAE am 14. Juni 2021 mitgeteilt, dass eine Verlängerung nicht beabsichtigt sei (Stand: 10/2026). Ein Nachfolgeabkommen ist uns nicht bekannt.

Wie besteuert Deutschland ohne Doppelbesteuerungsabkommen?

Es gilt allein das deutsche Einkommensteuergesetz. Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig und versteuert sein Welteinkommen. Wer keinen hat, ist beschränkt steuerpflichtig, aber nur mit den Inlandseinkünften, die § 49 EStG aufzählt.

Was ohne Abkommen fehlt, sind die typischen Abkommensregeln: keine Zuordnung des Besteuerungsrechts je Einkunftsart, keine Ermäßigung von Quellensteuern, keine Regel für den Fall der Ansässigkeit in beiden Staaten und kein Verständigungsverfahren. Auch die aus anderen Abkommen bekannte 183-Tage-Regel für Arbeitnehmer gibt es nicht. Verfahrensvorschriften, die Abkommensentlastungen umsetzen, etwa § 50d EStG, laufen für die VAE ins Leere. Ob Sie überhaupt unbeschränkt steuerpflichtig sind, klärt unser Beitrag Wohnsitz in Dubai und Deutschland behalten.

Wie werden die einzelnen Einkunftsarten besteuert?

Die Übersicht zeigt, wie die wichtigsten Einkunftsarten je nach Ansässigkeit behandelt werden. Die Einzelheiten folgen unter der Tabelle.

EinkunftsartSie sind in Deutschland ansässigSie sind in den VAE ansässig (Quelle in Deutschland)
Gehalt, GeschäftsführervergütungTeil des Welteinkommens, keine Freistellung; in den VAE fällt keine anrechenbare Steuer anNur bei Tätigkeit im Inland oder inländischer Geschäftsleitung der Gesellschaft, keine 183-Tage-Schwelle
DividendenAus VAE-Gesellschaft: keine Quellensteuer in den VAE, Besteuerung in DeutschlandAus deutscher GmbH: 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag, keine Abkommensermäßigung
MietenDubai-Immobilie: Welteinkommen, in den VAE für private Anlage regelmäßig keine SteuerDeutsche Immobilie: beschränkt steuerpflichtig
VeräußerungsgewinneDubai-Immobilie oder Beteiligung: nach nationalem Recht steuerpflichtig, etwa innerhalb der HaltefristNur bestimmte Inlandsfälle, etwa Immobilien in der Haltefrist und Beteiligungen ab 1 % an deutschen Kapitalgesellschaften
RentenDeutsche Rente: steuerpflichtigDeutsche gesetzliche Rente: beschränkt steuerpflichtig

Stand: 10/2026. Vereinfachte Übersicht, Sonderfälle und Details hängen vom Einzelfall ab.

Gehalt und Geschäftsführervergütung

Sind Sie in Deutschland ansässig, ist Ihr Gehalt auch dann steuerpflichtig, wenn Sie es von einem Arbeitgeber in Dubai beziehen und dort arbeiten. Arbeitslohn gehört nach den Angaben der Federal Tax Authority nicht zur körperschaftsteuerpflichtigen Geschäftstätigkeit, es gibt also keine VAE-Steuer, die Sie anrechnen könnten.

Leben Sie dagegen in den VAE, erfasst Deutschland nur Arbeitslohn für eine im Inland ausgeübte oder verwertete Tätigkeit sowie Vergütungen als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland (§ 49 EStG). Eine Schwelle, die kurze Einsätze in Deutschland freistellt, kennt das nationale Recht nicht.

Dividenden und Ausschüttungen

Bezieht ein in den VAE ansässiger Gesellschafter Dividenden einer deutschen GmbH, behält die Gesellschaft 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf ein (BZSt). Bei Privatpersonen ist das in der Regel die endgültige Belastung, eine Ermäßigung über ein Abkommen kommt nicht in Betracht.

Ist Empfänger eine Gesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland, etwa eine Holding in Dubai, sieht § 44a Abs. 9 EStG die Erstattung von zwei Fünfteln der einbehaltenen Steuer vor, wenn mit dem Sitzstaat kein Abkommen besteht. Für Gesellschaften, die von Deutschland aus beherrscht werden, kommt zusätzlich die Hinzurechnungsbesteuerung in Betracht.

Vereinfachtes Beispiel, nicht auf einen konkreten Mandanten bezogen: Eine deutsche GmbH schüttet 100.000 Euro an eine Holding in Dubai aus. Einbehalten werden 25.000 Euro Kapitalertragsteuer und 1.375 Euro Solidaritätszuschlag, zusammen 26.375 Euro. Erstattet werden zwei Fünftel davon, also 10.550 Euro. Es verbleibt eine Belastung von 15.825 Euro, rechnerisch 15,825 %. Das setzt einen Antrag und weitere Voraussetzungen voraus, etwa zur Substanz der Gesellschaft, die Sie im Einzelfall prüfen sollten.

Umgekehrt gilt für Dividenden einer Dubai-Gesellschaft an einen in Deutschland Ansässigen: Die VAE erheben nach den Angaben des Finanzministeriums auf Zahlungen an Gebietsfremde eine Quellensteuer von 0 %, in Deutschland besteuert Sie die Ausschüttung nach den allgemeinen Regeln.

Mieten

Eine Immobilie in Dubai ist bei deutscher Ansässigkeit Teil Ihres Welteinkommens. Einkünfte aus privaten Immobilienanlagen sind nach der FTA in den VAE nicht körperschaftsteuerpflichtig, soweit sie nicht über eine Lizenz erzielt werden. Wie Sie die Abschreibung gestalten können, beschreibt unser Beitrag zum Restnutzungsdauer-Gutachten. Vermieten Sie dagegen aus den VAE eine Wohnung in Deutschland, sind die Mieten beschränkt steuerpflichtig (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG).

Veräußerungsgewinne

Verkaufen Sie als in Deutschland Ansässiger eine Immobilie in Dubai, kann der Gewinn je nach Haltefrist als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein. Die VAE besteuern ihn nicht. Leben Sie in den VAE, sind Veräußerungen deutscher Immobilien innerhalb der Haltefrist und von Anteilen an deutschen Kapitalgesellschaften ab 1 % beschränkt steuerpflichtig. Aktien und Fondsanteile ohne diese Merkmale fallen in der Regel nicht darunter. Die Wegzugsbesteuerung ist ein eigenes Thema, das unser Beitrag zur Wegzugsbesteuerung erläutert.

Renten

Gesetzliche Renten aus Deutschland bleiben bei einem Wohnsitz in den VAE in Deutschland beschränkt steuerpflichtig (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Ein Abkommen, das das Besteuerungsrecht in den Wohnsitzstaat verlagern würde, gibt es nicht. Für Betriebsrenten, Pensionen und Versorgungsbezüge gelten eigene Regeln, die vom Einzelfall abhängen.

Wann können Sie Steuern aus den VAE anrechnen?

Zahlen Sie als in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger eine Steuer in den VAE, die der deutschen Einkommensteuer entspricht, wird sie nach § 34c EStG auf die deutsche Steuer angerechnet, höchstens aber in Höhe der deutschen Steuer, die auf die ausländischen Einkünfte entfällt. Auf Antrag kommt statt der Anrechnung ein Abzug bei der Einkünfteermittlung in Betracht.

In der Praxis läuft das oft ins Leere, weil die VAE auf Privatpersonen keine Einkommensteuer erheben. Eine Ausnahme sind natürliche Personen mit Geschäftstätigkeit, die ab einem Umsatz von AED 1 Mio. im Kalenderjahr körperschaftsteuerpflichtig werden (FTA). Ob diese Steuer anrechenbar ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Eine Körperschaftsteuer der Dubai-Gesellschaft selbst ist keine Steuer des Gesellschafters und wird bei der Hinzurechnungsbesteuerung nach eigenen Regeln berücksichtigt.

Welche Informationen tauschen Deutschland und die VAE aus?

Der Informationsaustausch läuft weiter. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bleiben trotz des ausgelaufenen Abkommens jüngere Vereinbarungen und Übereinkommen anwendbar, die den Austausch steuerlicher Informationen, den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten und den Austausch länderbezogener Berichte gewährleisten (BMF, Stand: 10/2026).

Für Sie heißt das: Ein Konto in Dubai ist für die deutsche Finanzverwaltung nicht unsichtbar, auch ohne Abkommen. Welche Daten für Konten und Kryptowerte seit 2026 fließen, beschreibt unser Beitrag zu CRS, CARF und DAC8. Erklären Sie ausländische Einkünfte deshalb vollständig, wenn Sie in Deutschland steuerpflichtig sind.

Häufige Fragen

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE?

Nein. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ist das Abkommen am 31. Dezember 2021 außer Kraft getreten, weil Deutschland eine Verlängerung nicht beabsichtigte. Ein Nachfolgeabkommen ist uns nicht bekannt (Stand: 10/2026). Weiterhin in Kraft bleiben Vereinbarungen zum Informationsaustausch. Den Hintergrund erklärt unser Beitrag Kein DBA mit Dubai.

Werde ich ohne Abkommen doppelt besteuert?

Nicht zwingend. Die VAE erheben auf Privatpersonen keine Einkommensteuer, daher entsteht meist keine doppelte Belastung. Fällt in den VAE ausnahmsweise Steuer an, kann eine Anrechnung nach § 34c EStG in Betracht kommen. Ohne Abkommen fehlen jedoch Freistellung und Quellensteuer-Ermäßigung, sodass Deutschland voll zugreift.

Wie hoch ist die Steuer auf deutsche Dividenden für Empfänger in Dubai?

Die Gesellschaft behält 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf ein (Stand: 10/2026). Eine Ermäßigung nach Abkommen gibt es nicht. Ausländische Gesellschaften können unter Voraussetzungen die Erstattung von zwei Fünfteln nach § 44a Abs. 9 EStG beantragen. Ob das auf Sie zutrifft, ist im Einzelfall zu prüfen.

Gilt die 183-Tage-Regel für Arbeit in Dubai noch?

Die 183-Tage-Regel stammt aus den Doppelbesteuerungsabkommen. Ohne Abkommen gibt es sie im Verhältnis zu den VAE nicht. Ob Ihr Gehalt in Deutschland steuerpflichtig ist, hängt dann von Ihrem Wohnsitz und davon ab, wo Sie arbeiten. Wer in Deutschland ansässig ist, versteuert Arbeitslohn aus Dubai im Rahmen seines Welteinkommens.

Kann ich in den VAE gezahlte Steuern in Deutschland anrechnen?

Grundsätzlich ja, wenn die ausländische Steuer der deutschen Einkommensteuer entspricht und Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind (§ 34c EStG). Die Anrechnung ist auf die deutsche Steuer begrenzt, die auf die ausländischen Einkünfte entfällt. In der Praxis spielt das selten eine Rolle, weil Privatpersonen in den VAE keine Einkommensteuer zahlen.

Tauschen Deutschland und die VAE weiterhin Steuerdaten aus?

Ja. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bleiben Vereinbarungen zum Austausch steuerlicher Informationen, zum automatischen Austausch von Finanzkontendaten und zum Austausch länderbezogener Berichte anwendbar. Der Wegfall des Abkommens ändert daran nichts. Konten in Dubai sind für die deutsche Finanzverwaltung daher nicht unsichtbar.

Fazit: Ohne Abkommen zählt Ihre Ansässigkeit

Seit dem Wegfall des Abkommens entscheidet allein das nationale Recht über Ihre Besteuerung. Für das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland VAE gibt es keinen Ersatz, Sie müssen Wohnsitz, Einkunftsart und Quelle daher einzeln betrachten.

Gerade bei Dividenden, Mieten und Veräußerungen lohnt sich die Prüfung, bevor Sie handeln. Schildern Sie uns Ihre Situation im Erstgespräch, wir klären gemeinsam, welche Regeln in Ihrem Fall greifen. Für grenzüberschreitende Konstellationen steht Ihnen unsere Leistung Internationales Steuerrecht zur Verfügung.

Zum Autor: Paul Simon Kasper ist Steuerberater und Stiftungsberater und Inhaber der PSK Steuerberatung. Von Dubai aus berät er Mandanten dazu, wie sich Wohnsitz, Dividenden, Mieten und Veräußerungen ohne Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE steuerlich auswirken. Paul Simon Kasper auf LinkedIn · Mehr über uns

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die Angaben beruhen auf dem Stand der Rechtslage im Oktober 2026. Steuerrechtliche Folgen hängen vom Einzelfall ab.

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Paul Simon Kasper
Paul Simon Kasper, Steuerberater der PSK Steuerberatung in Dubai, Porträtfoto

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Paul Simon Kasper

Steuerberater

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