Wer als Rentner nach Dubai auswandern möchte, stellt meist drei Fragen: Wird meine deutsche Rente weiter besteuert? Welches Visum brauche ich? Und wie bin ich krankenversichert? Die Antworten hängen davon ab, wie Sie Ihren Wegzug gestalten und welche Einkünfte Sie beziehen.
Dieser Beitrag ordnet die steuerlichen Folgen für gesetzliche Renten, Pensionen, Betriebsrenten und Kapitalerträge ein und nennt die amtlichen Anforderungen an das Retirement-Visum und die Krankenversicherung (Stand: 10/2026).
Kurz gefasst
Ihre deutsche gesetzliche Rente bleibt nach dem Umzug nach Dubai grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig, denn Sie sind dann beschränkt steuerpflichtig. Ein Doppelbesteuerungsabkommen, das das Besteuerungsrecht verlagern könnte, gibt es seit 2022 nicht mehr. Für das Retirement-Visum nennt Dubai ein Mindestalter von 55 Jahren. Die Krankenversicherung müssen Sie in Dubai organisieren.
- Rente: Wird nach dem Wegzug grundsätzlich weiter in Deutschland besteuert; der Besteuerungsanteil hängt vom Rentenbeginn ab.
- Pensionen und Betriebsrenten: Je nach Zahlstelle ebenfalls inländische Einkünfte, im Einzelfall zu prüfen.
- Grundfreibetrag: Bei beschränkter Steuerpflicht grundsätzlich nicht, auf Antrag kann eine Gleichstellung mit Inländern möglich sein.
- Visum: Das Retirement-Visum ist an Alter und finanzielle Nachweise geknüpft und schafft keine Steuerfreiheit.
- Krankenversicherung: In Dubai Pflicht; die Folgen für die deutsche Kasse klären Sie vor der Ausreise.
Inhaltsverzeichnis
- Wird meine deutsche Rente nach dem Umzug nach Dubai noch besteuert?
- Wie hoch ist der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente?
- Können Sie als Auslandsrentner den Grundfreibetrag nutzen?
- Was gilt für Immobilien, Depots und Nachlass?
- Welche Voraussetzungen gelten für das Retirement-Visum in Dubai?
- Wie sind Sie als Rentner in Dubai krankenversichert?
- Welche Schritte sollten Sie vor dem Umzug gehen?
- Häufige Fragen
- Fazit: Rente, Visum und Krankenversicherung gemeinsam planen
Wird meine deutsche Rente nach dem Umzug nach Dubai noch besteuert?
Ja, die gesetzliche Rente bleibt grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Mit dem Wegzug und der Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt endet zwar Ihre unbeschränkte Steuerpflicht. Renten von inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern gehören aber nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu den inländischen Einkünften. Deutschland besteuert sie dann im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht.
Ein Abkommen, das diese Rechte anders verteilen würde, gibt es nicht mehr. Das Bundesfinanzministerium weist aus, dass das Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE zum 31. Dezember 2021 außer Kraft getreten ist. Informationsaustausch und automatischer Austausch von Finanzkontendaten bestehen weiter. Die Hintergründe finden Sie in unserem Beitrag Kein DBA mit Dubai.
Da die VAE auf Privatpersonen keine Einkommensteuer erheben (mehr dazu im Beitrag zur Steuer in Dubai), entsteht typischerweise keine Doppelbesteuerung, aber auch keine Entlastung. Die deutsche Finanzverwaltung erfährt von Rentenzahlungen automatisch über das Rentenbezugsmitteilungsverfahren, wie das Bundesfinanzministerium im BMF-Monatsbericht vom April 2019 beschreibt.
| Einkunftsart | Deutsche Besteuerung nach dem Wegzug | Hinweis |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rente | Inländische Einkünfte, beschränkte Steuerpflicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG) | Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn |
| Pension aus öffentlicher Kasse | Kann inländische Einkünfte sein (§ 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG) | Einzelfallprüfung |
| Betriebsrente, private Rentenversicherung | Hängt von Durchführungsweg und Zahlstelle ab | Zahlstelle und Vertrag prüfen |
| Dividenden deutscher Kapitalgesellschaften | Inländische Kapitalerträge, in der Regel mit Kapitalertragsteuerabzug | Abgeltung im Einzelfall prüfen |
| Zinsen auf deutsche Bankguthaben | Nach unserem Verständnis in der Regel keine inländischen Einkünfte | Ausnahmen möglich |
| Mieten und Verkauf einer Immobilie in Deutschland | Inländische Einkünfte; Verkauf je nach Haltedauer | Wohnsitzfrage beachten |
Stand: 10/2026. Vereinfachte Übersicht, die eine Einzelfallprüfung nicht ersetzt.
Wie hoch ist der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente?
Steuerpflichtig ist nicht die gesamte Rente, sondern der Besteuerungsanteil. Er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und ist in § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG geregelt. Er steigt für neue Rentenjahrgänge schrittweise an.
| Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil |
|---|---|
| 2023 | 82,5 % |
| 2024 | 83,0 % |
| 2025 | 83,5 % |
| 2026 | 84,0 % |
| 2027 | 84,5 % |
Stand: 10/2026. Vereinfachte Übersicht, die eine Einzelfallprüfung nicht ersetzt.
Vereinfachtes Beispiel, nicht auf einen konkreten Mandanten bezogen: Bei Rentenbeginn 2026 und einer angenommenen Jahresbruttorente von 24.000 Euro wären rechnerisch 84 % und damit 20.160 Euro der Besteuerung zugrunde zu legen, bevor Abzüge berücksichtigt werden. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von Ihren weiteren Einkünften und Abzügen ab. Private Leibrenten werden dagegen nach einem altersabhängigen Ertragsanteil erfasst.
Können Sie als Auslandsrentner den Grundfreibetrag nutzen?
Bei beschränkter Steuerpflicht grundsätzlich nicht, auf Antrag aber möglicherweise ja. Nach § 50 Abs. 1 EStG wird für die Tarifberechnung das zu versteuernde Einkommen um den Grundfreibetrag erhöht, wodurch dessen Vorteil im Ergebnis entfällt. Viele Abzüge, etwa Sonderausgaben, sind eingeschränkt.
§ 1 Abs. 3 EStG erlaubt es, auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden. Das gilt nur, wenn Ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen. Zusätzlich ist die Höhe dieser Einkünfte durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachzuweisen.
Ob und wie Sie eine solche Bescheinigung aus den VAE erhalten, wo es keine Einkommensteuer gibt, sollten Sie vorab mit dem Finanzamt klären. Für Rentner, die ausschließlich deutsche Renten beziehen, nennt das Bundesfinanzministerium das Finanzamt Neubrandenburg als zentral zuständig (Stand der Quelle: 04/2019). Prüfen Sie die aktuelle Zuständigkeit im Einzelfall.
Was gilt für Immobilien, Depots und Nachlass?
Behalten Sie in Deutschland eine Wohnung, die Sie nutzen können, kann Ihre unbeschränkte Steuerpflicht fortbestehen. Das gilt auch bei einer Anmeldung in Dubai. Welche Fälle typisch sind, beschreibt unser Beitrag zum Wohnsitz in Dubai und Deutschland.
Eine Wegzugsbesteuerung betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften, etwa GmbH-Anteile, nicht ein gewöhnliches Wertpapierdepot. Wenn Sie solche Anteile halten, lesen Sie unseren Beitrag Wegzugsbesteuerung für Auswanderer. Für Kryptowerte gelten wieder eigene Regeln.
Auch erbschaftsteuerlich endet die Verbindung zu Deutschland nicht sofort: Deutsche Staatsangehörige bleiben nach dem Wegzug noch eine Zeit lang unbeschränkt erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig, wie unser Beitrag zur Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Auswanderung erläutert. Wer Vermögen in Dubai hält, sollte außerdem früh ein Testament für Dubai prüfen.
Welche Voraussetzungen gelten für das Retirement-Visum in Dubai?
Das Dubai-Regierungsportal nennt für das Retirement-Visum ein Mindestalter von 55 Jahren und eine abgeschlossene Dienstzeit von 15 Jahren. Zusätzlich müssen Sie eine von drei finanziellen Anforderungen erfüllen. Das Visum gilt fünf Jahre und kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiter erfüllt sind (Stand der Quelle: Seite zuletzt geändert am 3. Februar 2026).
| Kriterium | Anforderung laut Dubai-Portal |
|---|---|
| Mindestalter | 55 Jahre |
| Dienstzeit | 15 Jahre vor dem Ruhestand |
| Finanzielle Anforderung (eine von drei) | Immobilie im Wert von mindestens 1 Mio. AED oder Ersparnisse von mindestens 1 Mio. AED oder festes Jahreseinkommen von 240.000 AED |
| Gültigkeit | 5 Jahre, verlängerbar |
Stand: 10/2026. Vereinfachte Übersicht, die eine Einzelfallprüfung nicht ersetzt.
Die amtlichen Angaben werden nicht in allen Quellen einheitlich dargestellt. Klären Sie die aktuellen Voraussetzungen deshalb vor der Antragstellung direkt bei der zuständigen Behörde, insbesondere wie sich die geforderte Dienstzeit bei einem in Deutschland verbrachten Berufsleben nachweisen lässt.
Wichtig für Ihre Steuerplanung: Das Visum verschafft Ihnen ein Aufenthaltsrecht, aber keine Steuerfreiheit. Für Deutschland zählt, ob Sie Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt aufgeben. Die Voraussetzungen für den Umzug insgesamt finden Sie im Beitrag Wie man nach Dubai zieht. Bei der Umsetzung vor Ort unterstützt etwa AK VenturePath.
Wie sind Sie als Rentner in Dubai krankenversichert?
In Dubai ist eine Krankenversicherung Pflicht. Laut Dubai-Regierungsportal zur Krankenversicherung beruht das auf dem Gesetz Nr. 11 von 2013 zur Krankenversicherung im Emirat Dubai. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten versichern, Sponsoren die Angehörigen. Als Rentner ohne Arbeitgeber organisieren Sie die Absicherung in der Praxis selbst. Beiträge und Leistungen unterscheiden sich je nach Tarif, deshalb nennen wir hier keine Preise.
Zur deutschen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt: Wie sich ein Wegzug in ein Land außerhalb der EU auswirkt, hängt von Ihrem Versicherungsstatus ab. Je nach Konstellation kann der Schutz enden, ruhen oder unter Bedingungen fortgeführt werden. Grundsätzlich ruht der Leistungsanspruch bei einem Auslandsaufenthalt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Lassen Sie sich vor der Ausreise von Ihrer Krankenkasse schriftlich bestätigen, was für Sie gilt, und klären Sie früh, wie Sie bei einer späteren Rückkehr wieder in die deutsche Versicherung kommen. Steuerlich ist der Abzug von Versicherungsbeiträgen bei beschränkter Steuerpflicht eingeschränkt.
Welche Schritte sollten Sie vor dem Umzug gehen?
- Einkünfte erfassen: gesetzliche Rente, Pension, Betriebsrente, private Renten, Kapitalerträge, Mieten.
- Wohnsitz klären: Wohnung in Deutschland aufgeben oder die Folgen eines Behaltens bewerten.
- Steuerliche Zuständigkeit klären: Meldung des Wegzugs, Prüfung eines Antrags auf Gleichstellung mit Inländern.
- Krankenversicherung regeln: Schutz in Dubai sichern und die Auswirkungen auf die deutsche Kasse schriftlich klären.
- Visum vorbereiten: Voraussetzungen und Nachweise bei der zuständigen Behörde prüfen.
- Nachfolge ordnen: Testament, Vollmachten und Erbschaftsteuerfolgen prüfen.
- Wegzugsbesteuerung prüfen: Besonders bei GmbH-Anteilen oder Betriebsvermögen.
Häufige Fragen
Muss ich als Rentner in Dubai Steuern auf meine deutsche Rente zahlen?
In Dubai fällt für Privatpersonen keine Einkommensteuer an. Ihre deutsche gesetzliche Rente bleibt aber grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig, weil sie zu den inländischen Einkünften zählt und kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr besteht. Sie sind dann beschränkt steuerpflichtig. Die genaue Steuer hängt von Rentenbeginn, weiteren Einkünften und möglichen Anträgen ab.
Welches Finanzamt ist für Rentner im Ausland zuständig?
Nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums ist das Finanzamt Neubrandenburg zentral für Rentner im Ausland zuständig, die ausschließlich deutsche Renteneinkünfte beziehen. Die Quelle stammt von 2019. Prüfen Sie deshalb die aktuelle Zuständigkeit im Einzelfall, besonders wenn Sie weitere inländische Einkünfte wie Mieten haben.
Kann ich meine deutsche Rente nach Dubai überweisen lassen?
Die gesetzliche Rente kann grundsätzlich auch bei einem Wohnsitz im Ausland gezahlt werden. Einzelheiten zur Auszahlung und zu erforderlichen Nachweisen klärt die Deutsche Rentenversicherung. Teilen Sie Ihren Umzug dort rechtzeitig mit. Die steuerliche Behandlung der Rente bleibt davon unabhängig und richtet sich nach den Regeln zur beschränkten Steuerpflicht.
Ab welchem Alter gibt es das Retirement-Visum für Dubai?
Das Dubai-Regierungsportal nennt ein Mindestalter von 55 Jahren. Hinzu kommen eine Dienstzeit von 15 Jahren und eine von drei finanziellen Anforderungen. Das Visum gilt fünf Jahre und kann verlängert werden. Klären Sie die aktuellen Voraussetzungen vor dem Antrag bei der zuständigen Behörde, da sich Anforderungen ändern können.
Muss ich mich in Dubai krankenversichern?
Ja, die Krankenversicherung ist in Dubai verpflichtend. Arbeitgeber versichern ihre Beschäftigten, Sponsoren die Angehörigen. Als Rentner ohne Arbeitgeber organisieren Sie die Absicherung in der Praxis selbst. Klären Sie außerdem vor der Ausreise mit Ihrer deutschen Krankenkasse, wie sich der Wegzug auf Ihren dortigen Versicherungsschutz auswirkt.
Fällt Wegzugsteuer an, wenn ich Aktien und Fonds besitze?
Die klassische Wegzugsbesteuerung betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften ab einer Mindestbeteiligung, nicht ein gewöhnliches Wertpapierdepot. Halten Sie GmbH-Anteile, prüfen wir Beteiligungshöhe und Fristen im Einzelfall. Dividenden deutscher Gesellschaften bleiben auch nach dem Wegzug in Deutschland steuerlich relevant. Für Kryptowerte gelten wieder eigene Regeln, die unser Beitrag zu den Krypto-Steuern beim Umzug nach Dubai erläutert.
Fazit: Rente, Visum und Krankenversicherung gemeinsam planen
Als Rentner in Dubai zu leben, ist steuerlich kein Befreiungsschlag. Ihre deutsche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig, ein Abkommen gibt es nicht mehr, und das Visum ändert daran nichts. Drei Fragen sind vor dem Umzug zu klären: Welche Ihrer Einkünfte bleiben inländisch? Behalten Sie einen deutschen Wohnsitz? Und wie sichern Sie Ihre Krankenversicherung?
Wir prüfen Ihre Situation im Zusammenspiel von internationalem Steuerrecht und Wegzugsplanung.
Schildern Sie uns Ihre Einkünfte im Erstgespräch, bevor Sie Fakten schaffen.
Zum Autor: Paul Simon Kasper ist Steuerberater und Stiftungsberater und Inhaber der PSK Steuerberatung. Er berät Mandanten zur steuerlichen Planung des Wegzugs in die VAE, auch im Ruhestand, und ordnet Renten, Vermögen und Wohnsitzfragen im Zusammenspiel von deutschem Recht und den Regeln der VAE ein. Mehr zu seinem Profil finden Sie auf LinkedIn-Profil und auf der Seite Über uns.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die Angaben beruhen auf dem Stand der Rechtslage im Oktober 2026. Steuerliche Folgen hängen vom Einzelfall ab.