Wohnsitz in Dubai und Deutschland behalten: Die Steuerfalle

Viele Auswanderer möchten ihren Wohnsitz in Dubai und Deutschland behalten: die Wohnung in der Heimatstadt, das Familienhaus oder ein Zimmer bei den Eltern als Rückfalloption. Steuerlich ist das riskant, denn die Anmeldung in Dubai entscheidet nicht darüber, ob Deutschland Sie weiter als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt.

Dieser Beitrag zeigt, wann eine Wohnung in Deutschland als Wohnsitz gilt, welche Konstellationen häufig Probleme machen und was das für Mieteinnahmen und Ihre Firma bedeutet. Die Grundlagen zur Steueransässigkeit finden Sie in unserem Beitrag Leben als Deutscher in Dubai.

Kurz gefasst

Wer in Deutschland eine Wohnung innehat, die er jederzeit nutzen kann, hat dort nach § 8 AO einen Wohnsitz und bleibt unbeschränkt steuerpflichtig, auch wenn er in Dubai lebt und gemeldet ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs genügt ein Zweitwohnsitz. Ein Doppelbesteuerungsabkommen schützt Sie derzeit nicht.

  • Wohnsitz bedeutet: eine Wohnung innehaben und nutzen können, nicht: sie anmelden.
  • Mehrere Wohnsitze gleichzeitig sind möglich, eine Mindestzahl an Aufenthaltstagen ist nicht erforderlich.
  • Bleibt die Familie in der Wohnung, spricht das regelmäßig für einen fortbestehenden Wohnsitz.
  • Die Folge ist die Besteuerung Ihres Welteinkommens in Deutschland, auch für Einkünfte aus Dubai.
  • Seit 2022 gibt es kein Abkommen mehr, das bei Ansässigkeit in beiden Staaten entscheidet.

Inhaltsverzeichnis

Wann gilt eine Wohnung in Deutschland als Wohnsitz?

Eine Wohnung ist dann Ihr Wohnsitz, wenn Sie sie unter Umständen innehaben, die darauf schließen lassen, dass Sie sie beibehalten und nutzen werden. So beschreibt es § 8 AO. Entscheidend ist die tatsächliche Verfügbarkeit, nicht die Größe der Wohnung, das Eigentum oder eine Meldebescheinigung.

Der Bundesfinanzhof hat dazu im Urteil I R 58/16 vom 24.07.2018 drei Grundsätze formuliert. Ein Steuerpflichtiger kann gleichzeitig mehrere Wohnsitze haben. Ein Wohnsitz setzt keine Mindestzahl an Aufenthaltstagen im Jahr voraus. Und ein inländischer Wohnsitz führt auch dann zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, wenn er nicht der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen ist.

Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt sind zwei Tatbestände

Unabhängig von der Wohnung gilt nach § 9 AO ein zusammenhängender Aufenthalt in Deutschland von mehr als sechs Monaten als gewöhnlicher Aufenthalt, kurzfristige Unterbrechungen zählen mit. Wer also nach Dubai zieht, aber häufig und lange nach Deutschland zurückkehrt, kann auch darüber unbeschränkt steuerpflichtig bleiben. Wie das Zusammenspiel bei Vielreisenden aussieht, beschreibt unser Beitrag zum Perpetual-Traveler-Risiko.

Schützt die Anmeldung in Dubai vor der deutschen Steuerpflicht?

Nein. Visum, Emirates ID, Mietvertrag und Anmeldung in Dubai sind für die deutsche Steuerpflicht nicht maßgeblich. Das deutsche Recht fragt allein, ob in Deutschland ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt besteht.

Hinzu kommt der Wegfall des Abkommens: Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE zum 31. Dezember 2021 außer Kraft getreten (Stand: 10/2026). Damit fehlt die Regel, die bei Ansässigkeit in beiden Staaten das vorrangige Besteuerungsrecht zuweist. Was das für einzelne Einkünfte bedeutet, erklärt unser Beitrag Kein DBA mit Dubai.

Die VAE erheben nach den Angaben des Regierungsportals u.ae keine Einkommensteuer auf Privatpersonen. Eine doppelte Belastung entsteht daher meist nicht. Dafür besteuert Deutschland Einkünfte, die in Dubai steuerfrei bleiben. Bei Auslandssachverhalten treffen Sie zudem erhöhte Mitwirkungs- und Nachweispflichten: Dass der deutsche Wohnsitz entfallen ist, sollten Sie im Zweifel belegen können.

Welche Konstellationen sind besonders riskant?

Die folgende Übersicht zeigt typische Konstellationen und wie sie nach den Maßstäben der Rechtsprechung regelmäßig eingeordnet werden. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

KonstellationEinordnungWas das Finanzamt typischerweise prüft
Eigene Wohnung bleibt leer, Sie haben die SchlüsselWohnsitz kann fortbestehen, weil die Wohnung jederzeit nutzbar istAusstattung, laufende Kosten, Besuche, Zugriff
Ehepartner und Kinder bleiben im FamilienhausSpricht regelmäßig für einen fortbestehenden WohnsitzWer wohnt dort, wie oft sind Sie dort, Schulbesuch der Kinder
Wohnung befristet vermietet, mit RückkehrrechtWohnsitz kann bestehen bleiben, wenn Sie sie wieder beziehen könnenVertragslaufzeit, Eigenbedarfsklauseln, tatsächlicher Zugriff
Wohnung dauerhaft an Fremde vermietet, ohne ZugriffWohnsitz kann entfallen, wenn eine Nutzung ausgeschlossen istVertragsdauer, Fremdvergleich, Nutzung durch Dritte
Zimmer bei Eltern oder FreundenHängt von Ausstattung und Dauerhaftigkeit der Nutzung abPersönliche Gegenstände, Häufigkeit und Dauer der Aufenthalte
Ferien- oder Zweitwohnung, gelegentlich genutztKann Wohnsitz sein, eine Mindestaufenthaltsdauer ist nicht erforderlichTatsächliche Nutzungsmöglichkeit, Eigennutzung

Stand: 10/2026. Vereinfachte Übersicht, entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.

Vereinfachtes Beispiel, nicht auf einen konkreten Mandanten bezogen

Ein Unternehmer zieht mit einem Visum nach Dubai und meldet sich in Deutschland ab. Ehefrau und zwei Kinder bleiben im gemeinsamen Haus, er besucht sie mehrmals im Jahr und nutzt dort sein Arbeitszimmer. Nach den Grundsätzen des Bundesfinanzhofs kann das Haus weiterhin sein Wohnsitz sein. Dann bleibt er in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, und das Finanzamt kann auch sein Einkommen aus Dubai erfassen, selbst wenn er sich abgemeldet hat.

Welche Folgen hat die unbeschränkte Steuerpflicht trotz Dubai?

Sie werden mit Ihrem gesamten Welteinkommen in Deutschland besteuert (§ 1 Abs. 1 EStG). Dazu zählen Gehalt von einem Arbeitgeber in Dubai, Ausschüttungen Ihrer Dubai-Gesellschaft, Mieten und Veräußerungsgewinne, auch wenn die VAE darauf keine Steuer erheben. Daneben stehen weitere Folgen im Raum:

  • Dubai-Gesellschaft: Passive Einkünfte einer niedrig besteuerten Gesellschaft können Ihnen über die Hinzurechnungsbesteuerung zugerechnet werden. Zusätzlich sind Substanz und Ort der Geschäftsleitung zu prüfen. Einordnung und Gestaltung gehören zu unseren Holding- und Gesellschaftsstrukturen.
  • Wegzugsteuer: Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG knüpft an das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht an. Bleibt der Wohnsitz bestehen, greift sie nicht, aber nur deshalb, weil Sie weiter voll steuerpflichtig bleiben. Die Grundlagen zeigt unser Beitrag zur Wegzugsbesteuerung.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: Mit Wohnsitz im Inland unterliegt Ihr weltweites Vermögen weiter der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer, Fristen und Risiken beschreibt unser Beitrag zur Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Auswanderung.
  • Nachzahlung und Strafrisiko: Wer Einkünfte aus Dubai nicht erklärt, obwohl Deutschland sie besteuert, riskiert Zinsen und ein Strafverfahren.

Auch wenn der Wohnsitz tatsächlich entfällt, ist die Sache nicht automatisch erledigt: Deutsche Staatsangehörige mit wesentlichen wirtschaftlichen Interessen im Inland können nach § 2 AStG unter bestimmten Voraussetzungen für zehn Jahre erweitert beschränkt steuerpflichtig bleiben, etwa bei einem Wegzug in ein Niedrigsteuergebiet. Ob das auf Sie zutrifft, hängt von Ihrer Vorgeschichte und Ihren inländischen Interessen ab.

Mieteinnahmen aus der behaltenen Wohnung

Mieteinnahmen aus Ihrer Wohnung in Deutschland sind in Deutschland steuerpflichtig, unabhängig davon, ob Sie unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind. Bei fortbestehendem Wohnsitz erfasst Deutschland sie als Teil Ihres Welteinkommens. Bei tatsächlichem Wegzug unterliegen Einkünfte aus der Vermietung inländischer Immobilien der beschränkten Steuerpflicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG).

Eine Vermietung kann zugleich die Frage des Wohnsitzes beeinflussen: Steht Ihnen die Wohnung wegen eines dauerhaften Mietverhältnisses tatsächlich nicht mehr zur Verfügung, kann der Wohnsitz entfallen. Behalten Sie dagegen ein Rückkehrrecht oder nutzen Sie die Wohnung selbst, spricht das für den Fortbestand. Ein späterer Verkauf kann je nach Haltedauer als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein.

Besitzen Sie umgekehrt eine Immobilie in Dubai, gehören deren Mieten bei fortbestehender deutscher Steuerpflicht ebenfalls zu Ihrem Welteinkommen.

Firma in Deutschland, Wohnsitz in Dubai

Eine GmbH oder UG mit Sitz in Deutschland bleibt unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, auch wenn Sie als Gesellschafter nach Dubai ziehen. Für Sie persönlich ist das auf drei Ebenen relevant: Ausschüttungen, Vergütung und die Frage, wo Sie die Gesellschaft tatsächlich leiten.

Eine Geschäftsführervergütung kann in Deutschland steuerpflichtig sein, wenn die Gesellschaft ihre Geschäftsleitung im Inland hat (§ 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c EStG), selbst wenn Sie in Dubai wohnen und dort arbeiten. Arbeiten Sie oder Mitarbeiter vom Homeoffice im Ausland, stellen sich außerdem Fragen zu Betriebsstätte und Substanz. Die Grundlogik beschreibt unser Beitrag zur Betriebsstätte durch Homeoffice im Ausland.

Gründen Sie zusätzlich eine Gesellschaft in Dubai, kommen Substanzanforderungen, Hinzurechnungsbesteuerung und Meldepflichten hinzu. Das sollten Sie vor der Gründung klären, nicht danach.

Den deutschen Wohnsitz belegbar aufgeben

Wollen Sie die deutsche Steuerpflicht tatsächlich beenden, muss sich Ihr Lebensmittelpunkt nachweisbar verlagern. Diese Punkte gehören auf Ihre Liste:

  1. Wohnung aufgeben: verkaufen oder so dauerhaft an Dritte vermieten, dass Sie sie nicht mehr nutzen können, ohne Rückkehrrecht und ohne Zugriff.
  2. Gegenstände entfernen: Möbel und persönliche Sachen räumen, Schlüssel abgeben.
  3. Abmeldung vornehmen: Sie ist ein Indiz, aber allein nicht entscheidend.
  4. Familie einbeziehen: Klären Sie, ob Ehepartner und Kinder mitziehen. Bleiben sie, ist der Fall gesondert zu prüfen.
  5. Nachweise in den VAE sammeln: Mietvertrag, Visum, Arbeitsvertrag oder Gesellschaft, Schulanmeldung, Krankenversicherung, Konten.
  6. Aufenthaltstage dokumentieren: Flugbuchungen und Reisekalender helfen bei der Frage des gewöhnlichen Aufenthalts.
  7. Folgen vorab prüfen: Wegzugsteuer, erweiterte beschränkte Steuerpflicht, Gesellschaften und Nachfolge. Die Leistung Wegzugssteuer und Exit Tax unterstützt Sie dabei.

Diese Punkte garantieren keinen bestimmten Ausgang. Sie dienen der sauberen Dokumentation einer tatsächlichen Verlagerung, nicht der Konstruktion eines Wegzugs auf dem Papier. Sie können auch bewusst in Deutschland steuerpflichtig bleiben, etwa bei einem befristeten Auslandsaufenthalt. Wichtig ist, dass Sie die Folgen kennen und einplanen.

Häufige Fragen

Reicht die Abmeldung in Deutschland, um nicht mehr steuerpflichtig zu sein?

Nein. Die Abmeldung ist ein Indiz, aber nicht maßgeblich. Entscheidend ist, ob Sie in Deutschland eine Wohnung innehaben, die Sie jederzeit nutzen können (§ 8 AO), oder sich hier gewöhnlich aufhalten (§ 9 AO). Behalten Sie die Wohnung, kann der Wohnsitz trotz Abmeldung fortbestehen.

Kann ich zwei Wohnsitze haben, in Deutschland und in Dubai?

Ja. Der Bundesfinanzhof erkennt mehrere gleichzeitige Wohnsitze an und unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz. Ein deutscher Wohnsitz genügt für die unbeschränkte Steuerpflicht. Da es seit 2022 kein Abkommen mit den VAE gibt, fehlt eine Regel, die den Konflikt zwischen beiden Staaten auflöst.

Bleibe ich steuerpflichtig, wenn meine Familie in Deutschland wohnt?

Häufig ja. Bleiben Ehepartner und Kinder in der gemeinsamen Wohnung und haben Sie dort weiterhin Zugriff, spricht das regelmäßig für einen fortbestehenden Wohnsitz. Wie Ihr Fall zu beurteilen ist, hängt von den Umständen ab, etwa von der Häufigkeit Ihrer Aufenthalte und der Nutzung der Wohnung.

Muss ich Mieteinnahmen aus meiner deutschen Wohnung versteuern, wenn ich in Dubai lebe?

Ja. Mieten aus einer inländischen Immobilie unterliegen in Deutschland der Steuer, entweder als Teil Ihres Welteinkommens oder bei tatsächlichem Wegzug im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht. Dubai ändert daran nichts. Sie sollten die Einnahmen und die zugehörigen Werbungskosten daher weiterhin in Deutschland erklären, auch wenn Sie die Wohnung aus dem Ausland verwalten.

Ab wie vielen Tagen in Deutschland werde ich steuerpflichtig?

Für den Wohnsitz gibt es keine Mindestzahl an Tagen, entscheidend ist die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung. Für den gewöhnlichen Aufenthalt gilt ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten, kurzfristige Unterbrechungen zählen mit. Eine pauschale 183-Tage-Regel kennt das deutsche Recht für diese Frage nicht.

Fazit: Wohnsitz in Dubai und Deutschland behalten nur mit Plan

Wer den Wohnsitz in Dubai und Deutschland behalten möchte, kann das tun, muss aber damit rechnen, dass Deutschland sein Welteinkommen weiter besteuert. Entscheidend ist nicht die Anmeldung, sondern die tatsächliche Verfügbarkeit der Wohnung und der Lebensmittelpunkt Ihrer Familie.

Klären Sie Ihre Situation, bevor Sie Fakten schaffen. Im Erstgespräch prüfen wir mit Ihnen Wohnsitz, Fristen, Vermögen und Gesellschaften.

Zum Autor: Paul Simon Kasper ist Steuerberater und Stiftungsberater und Inhaber der PSK Steuerberatung. Von Dubai aus berät er Mandanten dazu, wann ein Wohnsitz in Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht fortbestehen lässt und wie sich ein Wegzug belegbar gestalten lässt. Paul Simon Kasper auf LinkedIn · Mehr über uns

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die Angaben beruhen auf dem Stand der Rechtslage im Oktober 2026. Steuerrechtliche Folgen hängen vom Einzelfall ab.

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Paul Simon Kasper
Paul Simon Kasper, Steuerberater der PSK Steuerberatung in Dubai, Porträtfoto

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