Testament in Dubai: DIFC Will für Immobilien und Konten

Eine Wohnung in der Dubai Marina, ein Konto bei einer lokalen Bank, vielleicht Anteile an einer Freezone-Gesellschaft: Viele Europäer haben inzwischen Vermögen in den Emiraten. Ein Testament in Dubai haben die wenigsten. Sie verlassen sich auf ihr deutsches Testament – und unterschätzen, wie lange Erben ohne lokale Verfügung warten müssen. Konten werden im Todesfall in der Praxis eingefroren, Immobilien lassen sich ohne Gerichtsbeschluss nicht umschreiben. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie ein DIFC Will funktioniert, was er kostet und wie Sie ihn mit Ihrem deutschen Testament abstimmen.

Kurz gefasst Ein Testament in Dubai regeln Nicht-Muslime am sichersten über einen beim DIFC registrierten Will. Der Full Will erfasst alle Vermögenswerte in den VAE, kostet AED 10.000 (Mirror Will für Ehepaare: AED 15.000) und lässt sich vollständig per Video registrieren – ohne Wohnsitz in den VAE. Entscheidend ist die Abstimmung mit Ihrem deutschen Testament.

  • Zwei Zeugen, keine Begünstigten
  • Termin per Videocall, ca. 20 Minuten

Inhalt

  1. Warum reicht ein deutsches Testament für Vermögen in Dubai nicht aus?
  2. Was passiert ohne Testament in Dubai?
  3. Welche Testament-Optionen gibt es in Dubai?
  4. DIFC Full Will: Voraussetzungen und Kosten
  5. Checkliste: Wer muss dabei sein, welche Unterlagen brauchen Sie?
  6. Ablauf in 8 Schritten
  7. Abstimmung mit dem deutschen Testament und der Erbschaftsteuer
  8. Fallbeispiel aus der Beratungspraxis
  9. Häufige Fragen
  10. Fazit

Warum reicht ein deutsches Testament für Vermögen in Dubai nicht aus?

Ein deutsches Testament ist in Dubai nicht unwirksam, aber unpraktisch. Bevor ein Gericht in Dubai es umsetzt, muss es übersetzt, beglaubigt und in einem eigenen Verfahren anerkannt werden – das kostet Zeit, in der Konten und Immobilien blockiert sein können.

Die Umsetzung von Testamenten ist in Dubai an eine gerichtliche Anordnung gebunden. Das regelt das Dubai Law No. 15 of 2017 zur Nachlassabwicklung von Nicht-Muslimen. Registrierte Testamente werden auf Basis eines Gerichtsbeschlusses vollstreckt, nicht registrierte erst nach einem Urteil. Ein lokal registrierter Will verkürzt diesen Weg erheblich, weil er bereits im Register liegt und von Anfang an den lokalen Formvorgaben entspricht.

Hinzu kommt die Frage, welches Erbrecht überhaupt gilt. Für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt in den VAE ist das keineswegs automatisch deutsches Recht. Wie Ihre tatsächliche Steueransässigkeit und Ihr Lebensmittelpunkt in Dubai bestimmt werden, wirkt sich daher auch auf Ihren Nachlass aus.

Was passiert ohne Testament in Dubai?

Ohne registriertes Testament greift für Nicht-Muslime die gesetzliche Erbfolge des Federal Decree-Law No. 41 of 2022 on Civil Personal Status (in Kraft seit 01.02.2023). Danach erhält der überlebende Ehegatte die Hälfte, die andere Hälfte teilen sich die Kinder zu gleichen Teilen.

Das klingt zunächst vertraut, weicht aber in wichtigen Punkten vom deutschen Erbrecht ab. Es gibt keinen Zugewinnausgleich, die Quoten sind starr, und Patchwork-Konstellationen werden nicht abgebildet. Die Erben ausländischer Staatsangehöriger können zwar die Anwendung ihres Heimatrechts verlangen – das setzt aber ein Verfahren mit Nachweisen und Übersetzungen voraus.

Für Familien mit minderjährigen Kindern ist ein weiterer Punkt entscheidend: Ohne Testament haben Sie keine Kontrolle darüber, wer im Ernstfall das Sorgerecht für Ihre Kinder in den VAE übernimmt. Im Will können Sie Guardians benennen.

Welche Testament-Optionen gibt es in Dubai?

Für Nicht-Muslime mit Vermögen in Dubai kommen drei Register in Betracht. Für Europäer ist das DIFC in der Regel die erste Wahl, weil es nach Common-Law-Prinzipien arbeitet, englischsprachig ist und die Registrierung vollständig per Video erlaubt.

KriteriumDIFC Courts Wills ServiceDubai Courts (Notary Public)ADJD (Abu Dhabi)
RechtsrahmenCommon Law, DIFC Wills and Probate Registry RulesDubai-Recht, ZivilgerichtsbarkeitAbu-Dhabi-Recht für Nicht-Muslime
SpracheEnglischArabisch (Übersetzung nötig)Englisch/Arabisch
Registrierung per VideoJa, weltweitim Einzelfall prüfenim Einzelfall prüfen
Typischer EinsatzDubai-Immobilien, Konten, GuardianshipEinfache KonstellationenVermögen in Abu Dhabi

Für Immobilien und Konten in Dubai empfehlen wir in den meisten Fällen den DIFC Will. Die Alternativen können je nach Vermögenslage sinnvoll sein und sollten im Erstgespräch mitgeprüft werden.

DIFC Full Will: Voraussetzungen und Kosten

Der Full Will ist die umfassendste Variante. Er erfasst laut Gebührenordnung der DIFC Courts alle beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte und kann zusätzlich Guardianship-Regelungen für minderjährige Kinder enthalten.

Voraussetzungen (Stand: 10/2026)

  • Sie sind nicht Muslim und waren es nie.
  • Sie haben Vermögen in den VAE und/oder minderjährige Kinder, die mit Ihnen in den VAE leben.
  • Mindestalter: Das Dubai Law No. 15 of 2017 nennt 21 Jahre, die aktuellen Wills-FAQ der DIFC Courts 18 Jahre. Wir planen sicherheitshalber mit 21 Jahren – für Testator und Zeugen.
  • Ein Wohnsitz oder Visum in den VAE ist nicht erforderlich.

Kosten der DIFC Wills im Überblick (Stand: 10/2026)

Will-TypUmfangSingleMirror
Full WillAlle beweglichen und unbeweglichen VermögenswerteAED 10.000AED 15.000
Property WillBis zu fünf Immobilien in den VAEAED 7.500AED 10.000
Financial Assets WillBis zu zehn Bankkonten in den VAEAED 5.000AED 7.500
Business Owners WillBis zu fünf Gesellschaften in den VAEAED 5.000AED 7.500
Guardianship WillNur Sorgerechtsregelung für MinderjährigeAED 5.000AED 7.500
Änderung eines Wills–AED 550–

Quelle: DIFC Courts, Fees. Die Buchungsgebühr wird auf die Registrierungsgebühr angerechnet, bei Absage aber nicht erstattet. Hinzu kommen die Kosten des Draftsman bzw. der Beratung.

Ein Mirror Will sind zwei spiegelbildliche Testamente von Ehepartnern, die gemeinsam registriert werden. Wer Immobilien und Konten in Dubai hält, ist mit dem Full Will meist besser beraten als mit der Kombination mehrerer Einzel-Wills – zumal Vermögen sich ändert und der Full Will nicht auf eine Anzahl von Objekten begrenzt ist.

Checkliste: Wer muss beim DIFC Full Will dabei sein und welche Unterlagen brauchen Sie?

Am Termin nehmen der Testator, zwei Zeugen und ein Compliance Officer des DIFC teil. Alle können sich per Video zuschalten – ein Vor-Ort-Termin ist nicht nötig.

Wer muss dabei sein?

  • Sie als Testator – persönlich oder per Video
  • Zwei Zeugen – ebenfalls per Video möglich, mit gültigem Ausweis. Sie dürfen weder Begünstigte noch Guardians oder deren Ehepartner sein (DIFC Courts, Wills FAQ). Sicherheitshalber ab 21 Jahren.
  • Compliance Officer des DIFC – führt den Termin durch
  • Registrierter Wills Draftsman – wenn ein Anwalt beteiligt ist, nicht zwingend im Termin

Unterlagen, die Sie bereithalten sollten

  • ☐ Reisepass (Kopie) und Emirates ID, falls vorhanden
  • ☐ Bestätigung, dass Sie nie Muslim waren, und Nachweis des Mindestalters (klären wir im Erstgespräch)
  • ☐ Immobilien: Title Deeds oder Oqood-Zertifikate (bei Off-Plan-Objekten)
  • ☐ Konten: Bank, Kontoinhaber, Kontonummer/IBAN
  • ☐ Begünstigte: Vollnamen, Verwandtschaftsverhältnis, Ausweisdaten, Anteile
  • ☐ Executors und Ersatz-Executors: Vollnamen und Ausweisdaten
  • ☐ Bei minderjährigen Kindern: Guardians mit Ausweisdaten
  • ☐ Zwei Zeugen mit Reisepass oder Emirates ID
  • ☐ Bestehende Testamente aus Deutschland oder anderen Ländern – zur Abstimmung

Praxishinweis: Der häufigste Grund für verschobene Termine sind ungeeignete Zeugen. Klären Sie früh, wer in Frage kommt – Freunde oder Kollegen ohne eigene Begünstigung sind meist die einfachste Lösung.

Wie läuft die Registrierung eines DIFC Wills ab?

Von der ersten Besprechung bis zum registrierten Testament vergehen in der Praxis meist einige Wochen. Der Ablauf gliedert sich in acht Schritte:

  1. Erstgespräch: Vermögen, Familie, Ziele und steuerliche Themen erfassen.
  2. Will-Typ wählen: Single oder Mirror Will, in der Regel als Full Will; Draftsman beauftragen.
  3. Unterlagen einsammeln und Entwurf abstimmen – inklusive Abgleich mit bestehenden Testamenten.
  4. Entwurf und Ausweise im eRegistry-Portal der DIFC Courts hochladen. Das Portal prüft vorab, ob die Mindestanforderungen erfüllt sind. Planen Sie ausreichend Vorlauf vor dem Termin ein.
  5. Termin buchen und Gebühr zahlen: AED 10.000 (Single) bzw. AED 15.000 (Mirror). Freie Termine liegen erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen in der Zukunft.
  6. Videotermin (ca. 20 Minuten): Ausweisprüfung, anschließend Unterzeichnung durch Testator und Zeugen.
  7. Registrierung: Das elektronische Testament ist das Original. Sie erhalten eine Kopie.
  8. Nachbereitung: Kopie an die Executors, Abstimmung mit dem deutschen Testament, bei Vermögensänderungen eine Änderung für AED 550.

Nach dem Todesfall beantragt der Executor bei den DIFC Courts die Grant of Probate. Die Antragsgebühr beträgt laut DIFC-FAQ USD 1.500 (Stand: 10/2026).

Wie stimmen Sie den DIFC Will mit Ihrem deutschen Testament ab?

Ein DIFC Will und ein deutsches Testament müssen sich ergänzen, nicht widersprechen. Bewährt hat sich eine klare Aufteilung: Der DIFC Will regelt ausschließlich das Vermögen in den VAE, das deutsche Testament alles Übrige.

Drei Punkte, auf die Sie achten müssen:

1. Widerrufsklauseln. Viele deutsche Testamente beginnen mit „Ich widerrufe alle früheren Verfügungen von Todes wegen“. Ein neueres Testament mit dieser Klausel kann Ihren DIFC Will aufheben (§ 2258 BGB). Auch die DIFC Courts weisen darauf hin, dass ein später errichtetes Testament im Ausland den registrierten Will unwirksam machen kann. Beide Dokumente brauchen daher aufeinander abgestimmte Geltungsbereiche.

2. Anwendbares Erbrecht. Nach der EU-Erbrechtsverordnung (VO (EU) Nr. 650/2012) gilt grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts (Art. 21). Leben Sie in Dubai, kann also VAE-Recht anwendbar sein – mit möglichen Rückverweisungen auf das Heimatrecht (Art. 34). Mit einer ausdrücklichen Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts (Art. 22) schaffen Sie Klarheit. Beachten Sie dann aber: Deutsche Pflichtteilsansprüche bestehen fort und lassen sich durch den DIFC Will nicht ausschließen.

3. Erbschaftsteuer. Die VAE erheben keine Erbschaftsteuer. Das ändert nichts an der deutschen Steuerpflicht: Ist der Erblasser oder der Erbe Inländer, unterliegt der gesamte weltweite Erwerb – einschließlich der Dubai-Immobilie – der deutschen Erbschaftsteuer (§ 2 ErbStG). Deutsche Staatsangehörige bleiben bis zu fünf Jahre nach dem Wegzug erweitert unbeschränkt steuerpflichtig. Ein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften besteht mit den VAE nicht. Welche Stufe der Steuerpflicht in Ihrem Fall greift, erläutern wir im Beitrag zur Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Auswanderung.

Ein Testament ist ein Baustein, aber selten die ganze Lösung. Bei größeren Vermögen prüfen wir im Rahmen der Unternehmensnachfolge und des Vermögensschutzes, ob eine Stiftungs- oder Holdinglösung ergänzend sinnvoll ist. Das kann eine Familienstiftung nach deutschem oder liechtensteinischem Recht sein oder eine DIFC Foundation. Bei ausländischen Stiftungen sind stets die Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG samt Escape-Klausel (§ 15 Abs. 6 AStG), die Schenkungsteuer bei Errichtung sowie Substanz- und Meldepflichten mitzuprüfen.

Halten Sie Ihre Dubai-Immobilie über eine Gesellschaft, vererben Sie nicht die Immobilie, sondern Gesellschaftsanteile. Die Gründung und laufende Verwaltung solcher Strukturen vor Ort begleitet unser Partner AK VenturePath.

Fallbeispiel: Ehepaar mit Wohnung und Konto in Dubai

Typische Konstellation aus der Beratungspraxis, vereinfacht und anonymisiert.

Ein deutsches Ehepaar lebt seit zwei Jahren in Dubai. Es besitzt eine Eigentumswohnung mit Title Deed, ein gemeinsames Konto bei einer lokalen Bank und hat zwei Kinder im Grundschulalter. In Deutschland liegt ein gemeinschaftliches Testament aus dem Jahr 2015, das beide Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzt und mit einer allgemeinen Widerrufsklausel beginnt.

Das Risiko: Ohne Will in Dubai würde nach VAE-Recht die Hälfte an den überlebenden Ehegatten gehen, die andere Hälfte an die minderjährigen Kinder – entgegen dem Wunsch, sich gegenseitig abzusichern. Konto und Immobilie wären bis zur gerichtlichen Klärung blockiert. Für die Kinder gäbe es keine benannten Guardians in den VAE.

Die Lösung: Ein Mirror Full Will (AED 15.000) regelt ausschließlich das VAE-Vermögen, benennt gegenseitig die Ehegatten als Begünstigte, zwei Executors und Guardians für die Kinder. Das deutsche Testament wird angepasst: Die Widerrufsklausel nimmt den DIFC Will ausdrücklich aus, und eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts wird ergänzt. Parallel prüfen wir die erweitert unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht und die Freibeträge.

Häufige Fragen zum Testament in Dubai

Brauche ich ein Testament in Dubai, wenn ich in Deutschland lebe? Ja, wenn Sie Immobilien, Konten oder Beteiligungen in den VAE halten. Ein deutsches Testament muss in Dubai erst anerkannt werden, was Monate dauern kann. Ein DIFC Will ist bereits lokal registriert und beschleunigt die Abwicklung. Ein Wohnsitz in den VAE ist dafür nicht erforderlich – die Registrierung ist vollständig per Video möglich.

Was kostet ein DIFC Will? Der Full Will kostet AED 10.000, der Mirror Will für Ehepaare AED 15.000 (Stand: 10/2026). Günstigere Varianten wie der Property Will (AED 7.500) decken nur bestimmte Vermögensarten ab. Hinzu kommen die Kosten für Entwurf und Beratung sowie später gegebenenfalls Änderungen für AED 550 pro Will.

Kann ich einen DIFC Will von Deutschland aus registrieren? Ja. Die DIFC Courts erlauben die Registrierung und Änderung aller Wills per Videokonferenz. Testator und Zeugen können sich aus jedem Land zuschalten. Sie brauchen weder ein Visum noch eine Emirates ID – der Reisepass genügt als Identitätsnachweis.

Wer darf Zeuge bei einem DIFC Will sein? Sie benötigen zwei Zeugen mit gültigem amtlichem Lichtbildausweis. Ausgeschlossen sind Begünstigte, Guardians sowie deren Ehepartner. Die DIFC Courts nennen derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren, das zugrunde liegende Dubai-Gesetz 21 Jahre. Wählen Sie daher sicherheitshalber Zeugen ab 21.

Hebt mein deutsches Testament den DIFC Will auf? Das kann passieren. Enthält ein später errichtetes deutsches Testament eine allgemeine Widerrufsklausel, kann es den DIFC Will unwirksam machen. Deshalb sollten beide Testamente klar abgegrenzte Geltungsbereiche haben und die Widerrufsklausel den jeweils anderen Will ausdrücklich ausnehmen.

Fällt auf eine geerbte Dubai-Immobilie deutsche Erbschaftsteuer an? Ja, sofern der Erblasser oder der Erbe in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die VAE erheben selbst keine Erbschaftsteuer, und ein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften besteht nicht. Deutsche Staatsangehörige bleiben bis zu fünf Jahre nach dem Wegzug erweitert unbeschränkt steuerpflichtig.

Fazit: Ein DIFC Will gehört zu jedem Vermögen in Dubai

Wer Immobilien oder Konten in Dubai hält, sollte sein Testament nicht dem Zufall oder der Anerkennung eines ausländischen Dokuments überlassen. Ein DIFC Full Will ist schnell, vollständig digital und ohne Wohnsitz in den VAE errichtet. Sein Wert entsteht aber erst durch die saubere Abstimmung mit Ihrem deutschen Testament, dem anwendbaren Erbrecht und der deutschen Erbschaftsteuer.

Ihr nächster Schritt: Stellen Sie die Unterlagen aus der Checkliste zusammen und lassen Sie Ihre bestehenden Testamente im Rahmen unserer internationalen Steuerberatung prüfen. Weitere Bausteine zum Schutz Ihres Vermögens finden Sie in unserem Leitfaden Vermögensschutz.

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Paul Simon Kasper
Paul Simon Kasper, Steuerberater der PSK Steuerberatung in Dubai, Porträtfoto

Ihr Ansprechpartner

Paul Simon Kasper

Steuerberater

simon@steuerberater-psk.com