Inhaltsverzeichnis
- Wer muss eine Erbschaft oder Schenkung anzeigen – und in welcher Frist?
- Was muss in der Anzeige an das Finanzamt stehen?
- Wann entfällt die Anzeigepflicht – und warum gilt das für Sie in Dubai oft nicht?
- Wie hoch sind die Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung?
- Was gilt für übliche Gelegenheitsgeschenke?
- Warum eine Stückelung über mehrere Jahre riskant ist
- Warum das Finanzamt auch ohne Ihre Meldung erfährt
- Was Sie als Auswanderer in Dubai zusätzlich beachten sollten
- Checkliste: In fünf Schritten richtig anzeigen
- Häufige Fragen zur Anzeigepflicht bei Erbschaft und Schenkung
Wer erbt oder eine größere Schenkung erhält, muss das nicht automatisch versteuern. Erbschaft und Schenkung dem Finanzamt melden gehört fast immer dazu. Dieser Beitrag erklärt die Fristen und den Inhalt der Meldung. Auswanderer in Dubai sollten zusätzlich beachten, wozu sie verpflichtet sind. Der Beitrag beschreibt Fristen, Pflichtinhalte und Besonderheiten für Auslandsfälle.
Kurz gefasst
Erben sowie Schenker und Beschenkte müssen dem Finanzamt eine Erbschaft oder Schenkung grundsätzlich binnen drei Monaten formlos anzeigen, geregelt in § 30 Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Die Pflicht entfällt nur in engen Ausnahmefällen, etwa bei notariell beurkundeten Vorgängen ohne Auslandsvermögen. Auch aus Dubai bleibt die Meldepflicht in vielen Fällen bestehen.
- Frist: drei Monate ab Kenntnis von Erbschaft oder Schenkung.
- Meldepflichtig bei Schenkung: sowohl Schenker als auch Beschenkte.
- Freibeträge reichen je nach Verwandtschaftsgrad von 20.000 bis 500.000 Euro.
- Enthält der Nachlass Auslandsvermögen, entfällt die Ausnahme von der Anzeigepflicht meist.
Wer muss eine Erbschaft oder Schenkung anzeigen – und in welcher Frist?
Nach § 30 ErbStG müssen Erben dem zuständigen Finanzamt eine Erbschaft melden, innerhalb von drei Monaten. Dies gilt, nachdem sie davon Kenntnis erlangt haben.
Gleichzeitig gilt dieselbe Dreimonatsfrist für Schenkungen zu Lebzeiten, und Erbschaft und Schenkung dem Finanzamt melden gehört dazu.
Die Anzeige ist formlos möglich: Ein einfaches Schreiben an das Finanzamt am Wohnsitz des Erblassers oder Schenkenden genügt, eine gesonderte Steuererklärung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich (§ 35 ErbStG). Erst wenn das Finanzamt nach Prüfung Ihrer Anzeige weiteren Klärungsbedarf sieht, fordert es Sie zur Abgabe einer Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuererklärung auf.
Was muss in der Anzeige an das Finanzamt stehen?
Die formlose Anzeige sollte folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname, Steueridentifikationsnummer, Beruf sowie Anschrift von Erblasser beziehungsweise Schenker und von Erbe beziehungsweise Beschenktem
- Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Schenkung
- Gegenstand und Wert des Erbes oder der Schenkung
- Rechtsgrund des Erwerbs, etwa gesetzliche Erbfolge, Testament oder Vermächtnis
- Verwandtschaftsgrad oder sonstiges persönliches Verhältnis zum Erblasser oder Schenkenden
- Art, Wert und Zeitpunkt früherer Zuwendungen derselben Person
Hinweis Diese letzte Angabe ist kein Formalismus: Das Finanzamt betrachtet für die Freibetragsprüfung immer die Summe aller Zuwendungen innerhalb der letzten zehn Jahre. Unvollständige Angaben zu früheren Schenkungen können spätere Nachfragen auslösen.
Wann entfällt die Anzeigepflicht – und warum gilt das für Sie in Dubai oft nicht?
Die Anzeigepflicht entfällt unter anderem, wenn das Erbe auf einem gerichtlich oder notariell eröffneten Testament beruht und zum Vermögen kein Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen gehören. Bei Schenkungen entfällt sie entsprechend, wenn eine Gerichts- oder Notarin die Schenkung beurkundet hat, etwa bei einer Immobilienübertragung. In diesen Fällen melden Testamentsvollstrecker, Notarinnen oder Notare selbst an das Finanzamt.
Für Sie als Auswanderer ist die Auslandsvermögen-Klausel besonders relevant: Gehört zum Nachlass oder zur Schenkung ein Vermögensgegenstand außerhalb Deutschlands – etwa eine Immobilie in Dubai, Anteile an einer VAE-Gesellschaft oder ein Konto bei einer dortigen Bank –, greift die Befreiung von der Anzeigepflicht in aller Regel nicht, selbst wenn ein notarielles Testament vorliegt. Sie müssen dann trotzdem selbst aktiv werden.
Wie hoch sind die Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung?
Die persönlichen Freibeträge richten sich nach § 16 ErbStG und gelten in gleicher Höhe für Erbschaften und Schenkungen. Sie lassen sich alle zehn Jahre erneut nutzen, was gerade bei langfristiger Nachfolgeplanung Gestaltungsspielraum eröffnet.
| Verhältnis zum Erblasser/Schenker | Freibetrag |
|---|---|
| Ehegatten und eingetragene Lebenspartner | 500.000 Euro |
| Kinder und Stiefkinder | 400.000 Euro |
| Enkelkinder | 200.000 Euro |
| Übrige Personen (Steuerklasse III, u. a. Geschwister, Nichten, Neffen, Nichtverwandte) | 20.000 Euro |
Diese Beträge gelten unmittelbar bei unbeschränkter und erweitert unbeschränkter Steuerpflicht. Sind Sie hingegen nur beschränkt steuerpflichtig, weil ausschließlich deutsches Vermögen wie eine Immobilie betroffen ist, wird der Freibetrag anteilig berechnet. Welche der vier Steuerpflicht-Stufen bei einem Wegzug in die VAE greift und welche Rolle das fehlende Doppelbesteuerungsabkommen dabei spielt, ordnen wir ausführlich in unserem Beitrag zur Erbschaftsteuer bei Auswanderung ein.
Übersteigt der Erwerb den Freibetrag, prüft das Finanzamt, ob Sie zur Abgabe einer Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung aufgefordert werden (§ 31 ErbStG). Ohne Nachweise erkennt das Finanzamt für Nachlassverbindlichkeiten wie Bestattungskosten seit 2025 pauschal 15.000 Euro an – zuvor waren es 10.300 Euro.
Was gilt für übliche Gelegenheitsgeschenke?
Für übliche Gelegenheitsgeschenke“ – etwa zu Geburtstag, Weihnachten oder Schulabschluss – besteht eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs.. 1 Nr.. 14 ErbStG. Feste Wertgrenzen nennt das Gesetz nicht.
Lange orientierte sich die Praxis daran, dass der Wert eines üblichen Geschenks mit den Vermögensverhältnissen des Schenkers steigen durfte. Diese Linie hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz jüngst eingeschränkt (Urteil vom 4. Dezember 2025, Az. 4 K 1564/24): Ein sehr vermögender Vater hatte seinem Sohn über Jahre wiederholt fünfstellige Beträge geschenkt, darunter 20.000 Euro zu Ostern. Das Gericht stufte diese Ostergeschenk-Zahlung nicht mehr als übliches Gelegenheitsgeschenk ein und stellte auf die allgemeine Verkehrsanschauung statt auf die individuellen Vermögensverhältnisse ab. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig; bis zu einer höchstrichterlichen Klärung sollten Sie größere Gelegenheitsgeschenke vorsichtshalber dokumentieren.
Tipp Liegt der Wert eines Geschenks über dem einschlägigen Freibetrag, muss es unabhängig vom Anlass angezeigt werden. Das kann etwa bei einer großzügigen Zuwendung von Verwandten außerhalb der engen Familie schon bei deutlich geringeren Beträgen der Fall sein, da hier nur der Freibetrag von 20.000 Euro greift.
Warum eine Stückelung über mehrere Jahre riskant ist
Das Finanzamt betrachtet stets die Summe aller Zuwendungen einer Person innerhalb von zehn Jahren. Eine größere Schenkung in mehrere Jahresraten aufzuteilen, verändert daran nichts – im Gegenteil, es entsteht schnell der Anschein einer verschleierten Gesamtschenkung.
Ein Beispiel: Schenkt eine Mutter ihrem Sohn jährlich 50.000 Euro, bewegt sich das zunächst weit unter dem Freibetrag von 400.000 Euro für Kinder. Wiederholt sie das jedoch neun Jahre in Folge, summieren sich die Zuwendungen innerhalb des Zehnjahreszeitraums auf 450.000 Euro – und damit über den Freibetrag hinaus. Beide Seiten müssen dann jede einzelne Jahresschenkung anzeigen. Wer den Freibetrag vollständig ausschöpfen will, schenkt entweder die gesamten 400.000 Euro auf einmal oder pausiert nach acht Jahren für zwei Jahre, sodass innerhalb von zehn Jahren genau die Freibetragsgrenze erreicht wird.
Warum das Finanzamt auch ohne Ihre Meldung erfährt
Wer eine Erbschaft verschweigen möchte, sollte nicht darauf bauen, dass dies gelingt. Standesämter zeigen Sterbefälle an, und Gerichte sowie Notarinnen und Notare müssen dem Finanzamt Beurkundungen melden, die für die Erbschaftsteuer relevant sein könnten (§ 34 ErbStG). Banken, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen informieren zudem automatisch das Finanzamt, sobald ein Kunde verstirbt (§ 33 ErbStG) – eine Ausnahme gilt nur, wenn der auszuzahlende Betrag unter 5.000 Euro liegt. Der Europäische Gerichtshof hat 2016 klargestellt, dass diese Mitteilungspflicht auch für ausländische Filialen deutscher Banken gilt (RStG. C-522/14).
Für Vermögen in den VAE kommt eine weitere, jüngere Ebene hinzu: der automatische internationale Informationsaustausch zwischen Finanzbehörden. Welche Konten, Beteiligungen und Kryptowerte dadurch ab 2026 bis 2028 auch aus Dubai für deutsche Behörden sichtbar werden, erläutern wir im Beitrag zu CRS, CARF und DAC8.
Was Sie als Auswanderer in Dubai zusätzlich beachten sollten
Ein Wegzug nach Dubai beendet die deutsche Anzeige- und mitunter auch die Steuerpflicht bei Erbschaft und Schenkung nicht automatisch. Deutsche Staatsangehörige gelten nach dem Wegzug bis zu fünf Jahre weiterhin als erweitert unbeschränkt steuerpflichtig; bei Inlandsvermögen wie einer deutschen Immobilie kann sogar eine zehnjährige erweitert beschränkte Steuerpflicht bestehen. Die genauen Voraussetzungen dieser gestuften Steuerpflicht haben wir im Beitrag zur Erbschaftsteuer bei Auswanderung eingeordnet – dort finden Sie auch die Einschätzung zum fehlenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE.
Überweisen Sie eine geerbte oder geschenkte Summe zwischen Deutschland und Dubai, ist die erbschaftsteuerliche Anzeigepflicht strikt von der AWV-Meldepflicht zu unterscheiden: Ab einem Betrag von mehr als 50.000 Euro muss die Zahlung zusätzlich und unabhängig davon der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Beide Meldungen verfolgen unterschiedliche Zwecke und ersetzen sich nicht gegenseitig.
Hinweis Bei welchem Finanzamt Sie als im Ausland lebender Erbe oder Schenker die Anzeige einreichen, hängt vom Einzelfall ab – etwa davon, ob der Erblasser zuletzt einen Wohnsitz in Deutschland hatte. Klären Sie die konkrete Zuständigkeit vorab, damit die Dreimonatsfrist nicht durch eine falsch adressierte Anzeige verstreicht.
Checkliste: In fünf Schritten richtig anzeigen
- Kenntniszeitpunkt von Erbschaft oder Schenkung dokumentieren – hier beginnt die Dreimonatsfrist
- Prüfen, ob eine gesetzliche Ausnahme greift (notarielle Beurkundung ohne Auslandsvermögen, Grundbesitz oder Betriebsvermögen)
- Formlose Anzeige mit allen Pflichtangaben an das zuständige Finanzamt senden
- Frühere Zuwendungen derselben Person der letzten zehn Jahre zusammenstellen
- Bei Zahlungen über 50.000 Euro von oder nach Dubai zusätzlich die AWV-Meldepflicht prüfen
Häufige Fragen zur Anzeigepflicht bei Erbschaft und Schenkung
Muss ich eine Erbschaft aus Deutschland melden, wenn ich in Dubai lebe? In den meisten Fällen ja. Die Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG knüpft nicht an Ihren Wohnsitz, sondern an Erblasser, Nachlassgegenstand und Ihre Beziehung zueinander an. Gehört zum Nachlass zusätzlich Vermögen außerhalb Deutschlands, entfällt eine mögliche Befreiung meist ohnehin.
Was passiert, wenn ich die Dreimonatsfrist verpasse? Eine verspätete Anzeige führt in der Regel nicht automatisch zu einem Bußgeld, kann aber je nach Umständen den Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung begründen. Welche finanziellen und strafrechtlichen Folgen dabei drohen können, haben wir im Beitrag zu den Folgen der Steuerhinterziehung zusammengefasst.
Muss ich auch Schenkungen unterhalb des Freibetrags melden? Häufig ja, denn das Finanzamt betrachtet die Summe aller Zuwendungen einer Person innerhalb von zehn Jahren. Eine heute unauffällige Schenkung kann in Kombination mit früheren oder späteren Zuwendungen den Freibetrag überschreiten.
Worin unterscheiden sich Anzeigepflicht und Steuererklärungspflicht? Die Anzeige nach § 30 ErbStG ist ein formloses Schreiben, das dem Finanzamt den Vorgang überhaupt erst bekannt macht. Eine förmliche Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung müssen Sie erst abgeben, wenn das Finanzamt Sie dazu ausdrücklich auffordert.
Gilt die Steuerbefreiung für Gelegenheitsgeschenke auch bei größerem Vermögen? Das ist seit dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 4. Dezember 2025 unsicherer geworden. Das Gericht hat die frühere Praxis, wonach vermögende Personen höherwertige Gelegenheitsgeschenke geben durften, für einen Ostergeld-Fall infrage gestellt. Eine endgültige Klärung durch den Bundesfinanzhof steht noch aus.
Wie melde ich eine Erbschaft oder Schenkung konkret an? Ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt genügt, mit Angaben zu Beteiligten, Zeitpunkt, Gegenstand, Wert, Rechtsgrund, Verwandtschaftsgrad und früheren Zuwendungen. Eine Vorlage oder ein bestimmtes Formular schreibt das Gesetz nicht vor.
Fazit
Die Dreimonatsfrist nach § 30 ErbStG betrifft nicht nur klassische Erbfälle, sondern auch Schenkungen zu Lebzeiten – und sie gilt unabhängig davon, ob Sie in Deutschland oder in Dubai leben. Gerade bei Auslandsvermögen entfallen die üblichen Ausnahmen von der Anzeigepflicht meist, sodass Sie selbst aktiv werden müssen. Wenn Sie Ihre konkrete Meldepflicht bei einer Erbschaft oder Schenkung mit Deutschland- und VAE-Bezug rechtssicher einordnen möchten, sprechen Sie uns im Rahmen unserer Beratung zur Unternehmensnachfolge und zum Vermögensschutz an.
Haftungsausschluss: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche, rechtliche oder wirtschaftliche Beratung dar. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Steuerliche Regelungen unterliegen laufenden Änderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen – die dargestellte Rechtslage kann sich seit Veröffentlichung geändert haben. Eine individuelle steuerliche Beratung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Verhältnisse wird ausdrücklich empfohlen. Eine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen, die auf Grundlage dieses Beitrags erfolgen, wird ausgeschlossen.
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