Restnutzungsdauergutachten · Dubai

Mehr Abschreibung für Ihre Dubai-Immobilie – steuerlich geprüft und für das Finanzamt dokumentiert.

Gemeinsam mit einem zertifizierten, in Dubai ansässigen deutschen Gutachter bieten wir Restnutzungsdauergutachten für Investoren mit Wohnsitz in Deutschland. Die Koordination vor Ort übernimmt unser Partner AK Venture Path – wir als Steuerkanzlei übernehmen die steuerliche Prüfung und die Begleitdokumentation für die Anerkennung beim Finanzamt.

  • Besichtigung vor Ort in Dubai
  • Gutachten nach deutschen Bewertungsstandards
  • Prüfung durch deutschen Steuerberater
Ausgangslage

Steuerfrei in Dubai – aber steuerpflichtig in Deutschland

Wer in Deutschland wohnt und eine Immobilie in Dubai vermietet, versteuert die Mieteinkünfte in Deutschland. Umso wichtiger ist es, die Abschreibung (AfA) realistisch anzusetzen – statt mit pauschalen Werten, die zu Dubai oft nicht passen.

seit 2022

Kein Doppelbesteuerungsabkommen

Das DBA Deutschland–VAE ist Ende 2021 ausgelaufen. Mieteinkünfte aus Dubai unterliegen bei deutschem Wohnsitz dem Welteinkommensprinzip und werden in Deutschland voll besteuert.

50 Jahre

Pauschale Nutzungsdauer

Ohne Nachweis gilt die gesetzliche AfA von 2 % (bzw. 3 % bei Fertigstellung ab 2023) – also 50 bzw. 33 Jahre. Für viele Dubai-Objekte ist das deutlich zu lang.

kürzer

Tatsächliche Restnutzungsdauer

Schnelle Bauweise, extremes Klima, hohe Beanspruchung von Technik und Fassade: Ein Gutachten kann eine kürzere Nutzungsdauer belegen – und damit eine höhere jährliche AfA.

Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG (kürzere tatsächliche Nutzungsdauer); BFH, Urt. v. 28.07.2021 – IX R 25/19; BFH, Urt. v. 23.01.2024 – IX R 14/23. Das einschränkende BMF-Schreiben vom 22.02.2023 wurde mit BMF-Schreiben vom 01.12.2025 aufgehoben.

Kooperation

Gutachten, Steuer und Koordination – sauber aufgeteilt

Jeder Beteiligte macht das, was er am besten kann. Für Sie bleibt es ein Ablauf mit einem Ansprechpartner.

Bewertung

Zertifizierter Gutachter

Deutscher Sachverständiger mit Sitz in Dubai – er kennt die deutschen Bewertungsstandards und den lokalen Markt.

  • Ortsbesichtigung der Immobilie
  • Objektbezogene Herleitung der Restnutzungsdauer
  • Kaufpreisaufteilung Grund & Boden / Gebäude
  • Gutachten in deutscher Sprache
Unsere Rolle
Steuer

PSK Steuerberatung

Als Steuerkanzlei prüfen wir, ob und in welchem Umfang sich das Gutachten für Sie steuerlich lohnt – und bereiten alles für Ihr Finanzamt auf.

  • Steuerliche Vorprüfung vor Beauftragung
  • Prüfung des Gutachtens auf steuerliche Verwertbarkeit
  • Berechnung der neuen AfA-Bemessungsgrundlage
  • Begleitdokumentation für das Finanzamt
Koordination

AK Venture Path

Unser Partner für Dubai-Immobilien und Relocation koordiniert das Gutachten in Zusammenarbeit mit uns und dem Gutachter.

  • Zentraler Ansprechpartner für Sie
  • Beschaffung der Unterlagen aus Dubai
  • Terminabstimmung mit Verwaltung & Mieter
  • Abstimmung zwischen allen Beteiligten
ak-venturepath.com
Unsere Leistung als Steuerkanzlei

Ein Gutachten allein reicht nicht. Entscheidend ist, wie es beim Finanzamt ankommt.

Finanzämter prüfen Restnutzungsdauergutachten kritisch – bei Auslandsimmobilien erst recht. Dubai-Unterlagen sind auf Englisch oder Arabisch, Beträge laufen in AED, Begriffe wie Title Deed, Oqood oder Service Charges sind für den Sachbearbeiter neu.

Deshalb liefern wir zum Gutachten eine steuerliche Begleitdokumentation, die den Weg vom Gutachten zur AfA in Ihrer Steuererklärung nachvollziehbar macht.

Wir prüfen vor der Beauftragung, ob sich das Gutachten für Sie rechnet – und sagen es Ihnen auch, wenn nicht.
  • Steuerliche Vorprüfung

    Unbeschränkte Steuerpflicht, Vermietungsabsicht, Fertigstellung bzw. Übergabe, bisherige AfA und Bescheidlage – lohnt sich das Gutachten in Ihrem Fall?

  • AfA-Bemessungsgrundlage & Kaufpreisaufteilung

    Anschaffungskosten inkl. DLD-Gebühr und Nebenkosten, Umrechnung AED → EUR, Aufteilung auf Grund & Boden und Gebäude.

  • Plausibilitätsprüfung des Gutachtens

    Abgleich mit der BFH-Rechtsprechung: objektbezogene Herleitung, Ortsbesichtigung, nachvollziehbare Methode.

  • Begleitschreiben & Erläuterungen fürs Finanzamt

    Zusammenfassung auf Deutsch, Berechnung der neuen AfA, Erläuterung der Dubai-Dokumente – zur Einreichung mit der Steuererklärung.

  • Unterstützung bei Rückfragen

    Fragt das Finanzamt nach, stimmen wir die Antwort mit dem Gutachter ab und unterstützen Sie bei der Stellungnahme.

Ablauf

In fünf Schritten zur höheren AfA

Sie müssen dafür nicht nach Dubai reisen. Die Besichtigung findet vor Ort statt, alles Weitere läuft digital.

  1. Kostenlose Ersteinschätzung

    Sie schildern uns Objekt und Situation. Wir prüfen grob, ob ein Gutachten Sinn ergibt.

    PSK · AK Venture Path
  2. Angebot & Unterlagen

    Sie erhalten ein Festpreisangebot. AK Venture Path organisiert die Unterlagen aus Dubai.

    AK Venture Path
  3. Besichtigung & Gutachten

    Der Gutachter besichtigt die Immobilie in Dubai und erstellt das Restnutzungsdauergutachten.

    Gutachter
  4. Steuerliche Prüfung

    Wir prüfen das Gutachten, berechnen die neue AfA und erstellen die Begleitdokumentation.

    PSK Steuerberatung
  5. Steuererklärung

    Einreichung mit Ihrer Erklärung – über Ihren Steuerberater oder direkt über uns.

    Sie · PSK
Steuereffekt-Rechner

Was bringt das Gutachten in Ihrem Fall?

Eine erste Modellrechnung in Euro. Sie ersetzt nicht die steuerliche Prüfung – zeigt aber schnell, in welcher Größenordnung sich das Gutachten auswirkt.

Kaufpreis inkl. DLD-Gebühr (4 %) und sonstiger Nebenkosten.
Anteil der Anschaffungskosten, der auf das Gebäude entfällt (Rest: Grund & Boden).
Annahme – der tatsächliche Wert ergibt sich erst aus dem Gutachten.
Nettomiete abzüglich Service Charges, Verwaltung und sonstiger Werbungskosten.
Ergebnis der Modellrechnung
AfA-Bemessungsgrundlage Gebäude–
AfA bisher (pauschal)–
AfA mit Gutachten–
Zusätzliche AfA pro Jahr–
Geschätzte Steuerersparnis pro Jahr––

Unverbindliche Modellrechnung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Verluste aus der Vermietung von Immobilien in Drittstaaten wie den VAE sind nach § 2a Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a EStG nur mit positiven Einkünften derselben Art aus demselben Staat verrechenbar – der Rechner berücksichtigt das vereinfacht. Ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Ohne GutachtenRechenbeispiel

Anschaffungskosten500.000 €
davon Gebäude (80 %)400.000 €
AfA-Satz pauschal (Fertigstellung 2018)2,0 %
AfA pro Jahr8.000 €
Einkünfte (24.000 € − AfA)16.000 €

Mit GutachtenRechenbeispiel

Anschaffungskosten500.000 €
davon Gebäude (80 %)400.000 €
Restnutzungsdauer lt. Gutachten25 Jahre = 4,0 %
AfA pro Jahr16.000 €
Einkünfte (24.000 € − AfA)8.000 €

+8.000 € AfA pro Jahr × 42 % Grenzsteuersatz. Die Gutachtenkosten sind zudem selbst als Werbungskosten abziehbar.

≈ 3.360 € / Jahr
Für wen geeignet

Passt das Gutachten zu Ihrer Situation?

Typische Mandanten

  • Wohnsitz bzw. unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
  • Vermietete Immobilie in Dubai – Apartment, Townhouse oder Villa
  • Fertiggestellt und übergeben – auch ehemalige Off-Plan-Käufe
  • Positive Mieteinkünfte, die Sie in Deutschland versteuern
  • Älteres Objekt, intensive Nutzung oder Modernisierungsbedarf

Diese Unterlagen brauchen wir

  • Title Deed bzw. Oqood bei Off-Plan
  • Kaufvertrag (SPA) und Zahlungsnachweise
  • Completion- bzw. Handover-Bestätigung
  • Mietvertrag mit Ejari-Registrierung
  • Service-Charge-Abrechnungen
  • Ihre bisherigen Steuerbescheide (falls vorhanden)

Fehlt etwas? AK Venture Path beschafft fehlende Dokumente direkt in Dubai.

FAQ

Häufige Fragen

Warum muss ich Mieteinnahmen aus Dubai überhaupt in Deutschland versteuern?

Mit Wohnsitz in Deutschland sind Sie mit Ihrem Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig. Seit dem Auslaufen des Doppelbesteuerungsabkommens mit den VAE Ende 2021 gibt es keine Freistellung mehr – die Mieteinkünfte aus Dubai werden in Deutschland voll besteuert, und zwar nach deutschem Recht inklusive AfA.

Erkennt das Finanzamt das Gutachten an?

Eine Garantie kann seriös niemand geben – die Entscheidung trifft das Finanzamt. Der Bundesfinanzhof lässt jede geeignete, nachvollziehbare Methode zu (Urteil v. 28.07.2021 – IX R 25/19), verlangt aber eine objektbezogene Herleitung statt bloßer Tabellenwerte (Urteil v. 23.01.2024 – IX R 14/23). Das strengere BMF-Schreiben von 2023 ist seit dem 01.12.2025 aufgehoben.

Genau hier setzt unsere Begleitdokumentation an: Wir prüfen das Gutachten auf diese Anforderungen und bereiten es so auf, dass es für das Finanzamt nachvollziehbar ist.

Welche Qualifikation hat der Gutachter?

Wir arbeiten mit einem zertifizierten deutschen Sachverständigen für Immobilienbewertung zusammen, der in Dubai ansässig ist. Er bewertet nach deutschen Standards, besichtigt die Immobilie persönlich und erstellt das Gutachten auf Deutsch. Die konkreten Zertifizierungsnachweise erhalten Sie mit dem Angebot.

Muss ich dafür nach Dubai reisen?

Nein. Der Gutachter sitzt in Dubai und besichtigt das Objekt vor Ort. AK Venture Path stimmt den Termin mit Hausverwaltung oder Mieter ab und organisiert die Unterlagen. Alles Weitere läuft per E-Mail und Videocall.

Was bedeutet § 2a EStG für meine Dubai-Immobilie?

Verluste aus der Vermietung von Immobilien außerhalb der EU/des EWR dürfen nicht mit Ihrem Gehalt oder anderen deutschen Einkünften verrechnet werden – nur mit positiven Vermietungseinkünften aus demselben Staat, auch in späteren Jahren. Eine höhere AfA wirkt sich also vor allem dann sofort aus, wenn Ihre Dubai-Immobilie positive Einkünfte erzielt. Das prüfen wir vorab – damit Sie wissen, was das Gutachten in Ihrem Fall tatsächlich bringt.

Kann ich das Gutachten auch für vergangene Jahre nutzen?

Für noch offene Veranlagungszeiträume in der Regel ja, für bestandskräftige Bescheide grundsätzlich nicht. Für alle künftigen Jahre wirkt die kürzere Nutzungsdauer weiter. Welche Jahre bei Ihnen noch offen sind, klären wir in der Ersteinschätzung.

Was gilt bei Off-Plan-Käufen?

Die AfA beginnt erst mit Fertigstellung bzw. Übergabe der Immobilie. Ein Gutachten ist deshalb sinnvoll, sobald das Objekt übergeben ist und vermietet wird. Gerade bei schnell errichteten Projekten kann die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer sein als der gesetzliche Pauschalwert.

Was kostet das und kann ich die Kosten absetzen?

Nach der kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie ein Festpreisangebot für das Gesamtpaket aus Gutachten, Besichtigung, Koordination und steuerlicher Prüfung. Die Kosten sind bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten abziehbar – und haben sich in vielen Fällen nach wenigen Jahren über die Steuerersparnis amortisiert.

Ich habe bereits einen Steuerberater in Deutschland. Geht das trotzdem?

Ja. Wir liefern Gutachten und Begleitdokumentation so, dass Ihr bisheriger Steuerberater sie direkt in Ihre Erklärung übernehmen kann. Auf Wunsch stimmen wir uns mit ihm ab.

Lohnt sich ein Gutachten für Ihre Immobilie? Wir prüfen das kostenlos.

Kurze Angaben genügen. Sie erhalten eine erste Einschätzung – unverbindlich und ohne Kosten.

Kontakt

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

Wir melden uns in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.