Die EU-Kommission hat fünf karibische Staaten mit Citizenship-by-Investment-Programmen ein Ultimatum gestellt. Andererseits droht der Entzug der visafreien Einreise ihrer Staatsbürger in den Schengen-Raum. Für deutsche Mandanten, die einen Zweitpass vor der EU-Frist 2028 erwägen, existiert nun ein konkretes Zeitfenster.
Kurz gefasst: Die EU-Kommission fordert fünf karibische CBI-Staaten auf, Investoren-Staatsbürgerschaftsprogramme bis zum 1. Juni 2028 einzustellen. Rechtsgrundlage ist die reformierte Visa-Suspension-Mechanismus-Verordnung (EU) 2025/2441.
Bereits ab September 2026 müssen die Staaten verschärfte Sorgfaltspflichten umsetzen. Daher sprechen deutsche Mandanten für eine zeitnahe Entscheidung.
Programme laufen aktuell noch regulär, die Verfahren dauern vier bis zehn Monate. Mit steigender Nachfrage vor der Frist ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
- EU-Frist 1. Juni 2028 für den Phase-out karibischer CBI-Programme
- Verschärfte Sorgfaltspflichten bereits ab September 2026
- Bearbeitungszeiten von 4–10 Monaten sprechen für frühzeitigen Antrag
- Einmal erworbene Staatsangehörigkeit bleibt bestehen – auch wenn Visafreiheit künftig eingeschränkt würde
Das EU-Ultimatum im Detail
Grundlage des Ultimatums ist die reformierte Visa-Suspension-Mechanismus-Verordnung (EU) 2025/2441. Sie trat am 30. Dezember 2025 in Kraft. Außerdem erweitert die Verordnung die Gründe für eine Aussetzung der Visafreiheit. Zusätzlich umfasst Investor-Citizenship-Schemes, also Staatsangehörigkeiten gegen vorab festgelegte Zahlungen ohne echte Verbindung zum Staat.
Der EU-Kommissar für Inneres und Migration, Magnus Brunner, verschickte am 25. Juni 2026 ein Schreiben. Zudem richtet es sich an die Regierungen der fünf betroffenen Staaten. Es enthält die Kernbotschaft. Der bloße Betrieb eines CBI-Programms reicht künftig als Grund. Dazu muss es unabhängig von Details gelten.
Darüber hinaus wird klargestellt, dass der Betrieb des CBI-Programms genügt. Unabhängig von der Ausgestaltung gilt dies als eigenständiger Grund. Die Regelung folgt einer klaren EU-Richtung. Die fünf Staaten sollen Vorbereitungen treffen.
Die Kommission bietet eine Übergangsfrist von 24 Monaten. Sie läuft bis zum 1. Juni 2028. Bis September 2026 sollen interimistische Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden. Geplant sind der vollständige Ausschluss von Personen unter EU-Sanktionen sowie verschärfte Prüfungen aller Antragsteller. Der nächste Bericht zum Visa-Suspension-Mechanismus folgt im Dezember 2026.
Welche fünf Staaten sind betroffen?
Alle fünf ostkaribischen CBI-Staaten haben nach eigenen Angaben vergleichbare Schreiben der EU-Kommission erhalten. Die aktuellen Eckdaten ihrer Programme im Überblick:
| Staat | Investitionsroute | Volumen (ab) | Bearbeitungszeit |
| Antigua & Barbuda | Spende/Immobilie | ca. 230.000 USD | ca. 4–6 Monate |
| Dominica | Spende (EDF) | ca. 200.000 USD | ca. 4 Monate |
| Grenada | Spende/Immobilie | ca. 235.000 USD | ca. 4–6 Monate |
| St. Kitts & Nevis | Spende (SISC) | ca. 250.000 USD | ca. 4 Monate |
| St. Lucia | Spende/Immobilie | ca. 240.000 USD | ca. 4–6 Monate |
Eine ausführliche Einordnung der einzelnen Programme, ihrer Investitionsrouten und des Antragsverlaufs finden Sie in unserem Grundlagenartikel Zweitpass für deutsche Staatsbürger – strategische Einordnung.
Ist die Visafreiheit der Karibikstaaten wirklich in Gefahr?
Die betroffenen Regierungen reagierten unmittelbar. Antigua und Barbuda erklärte öffentlich, das Programm sei „eine kritische Säule der nicht-steuerlichen Einnahmenseite“ des Landes und werde nicht einseitig aufgegeben, ohne dass die EU konkrete, verbindliche Ersatzeinnahmen zusichere. Die Regierung kündigte gleichzeitig an, als Vertrauensbeweis freiwillig bereits jetzt Personen mit EU-Sanktionsbezug auszuschließen und die Sorgfaltsprüfung zu verschärfen – strebt aber einen verhandelten Kompromiss über die Organisation Ostkaribischer Staaten (OECS) an.
Aus Sicht von Branchenbeobachtern hat sich die grundsätzliche Risikolage durch das Schreiben nicht sprunghaft verändert: Die EU droht der Karibik bereits seit Jahren mit Konsequenzen: Mit der zweijährigen Übergangsfrist schafft sie erkennbar Raum für weitere Verhandlungen, statt die Visafreiheit sofort auszusetzen. Gleichzeitig ist die Drohkulisse nun erstmals mit einem konkreten Datum und einer eigenen Rechtsgrundlage unterlegt – ein qualitativer Unterschied zu den bisherigen, eher allgemein gehaltenen Warnungen.
Warum sich Mandanten jetzt noch für einen Zweitpass entscheiden sollten
Aus Beratungssicht sprechen mehrere sachliche Gründe dafür, eine Entscheidung für einen CBI-Zweitpass nicht bis kurz vor die Frist aufzuschieben. Eine frühzeitige Prüfung erleichtert die Bewertung von Kosten, Verwaltungsaufwand und rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem lassen sich Qualitätsstandards sicherstellen und die Umsetzung sorgfältig planen, bevor es zu unerwarteten Verzögerungen kommt.
Darüber hinaus bietet der zeitliche Spielraum vor der EU-Frist Vorteile. Mit einem frühzeitig gefassten Beschluss läuft der Prozess strukturiert ab, Risiken werden besser eingeschätzt und die Kommunikation mit Behörden bleibt stabil. Der Zweitpass vor der EU-Frist 2028 sollte daher als strategischer Schritt gesehen werden.
- Aktuell noch reguläre Programme: Alle fünf Programme sind derzeit vollumfänglich in Betrieb und rechtlich unverändert gültig. Die EU verlangt einen geordneten Übergang, kein sofortiges Verbot.
- Verschärfung ab September 2026: Wer den Antrag vor Inkrafttreten der neuen, strengeren Sorgfaltsprüfungen stellt, durchläuft ein Verfahren, das noch nach den heutigen Standards bewertet wird.
- Absehbarer Nachfrageanstieg: Je näher die Frist rückt, desto wahrscheinlicher werden längere Bearbeitungszeiten und strengere Kapazitätsgrenzen bei den zuständigen Einheiten der Karibikstaaten.
- Bestandsschutz der Staatsangehörigkeit: Eine einmal rechtmäßig erworbene Staatsangehörigkeit wird durch eine spätere Aussetzung der Visafreiheit nicht rückwirkend entzogen. Betroffen wäre allenfalls der visumfreie Zugang zum Schengen-Raum, nicht der Status als Staatsangehöriger selbst.
- Nutzen jenseits der Schengen-Visafreiheit bleibt bestehen: Bankzugang, Mobilität in anderen Weltregionen, Diversifikation und die Funktion als geopolitischer Plan B hängen nicht ausschließlich an der EU-Visaregelung.
Was passiert nach dem 1. Juni 2028, wenn keine Einigung erfolgt?
Auch nach Ablauf der Frist tritt eine Aussetzung der Visafreiheit nicht automatisch ein. Der Visa-Suspension-Mechanismus sieht ein mehrstufiges Verfahren mit weiteren Kommissionsberichten, Konsultationen und einem Beschluss von Parlament und Rat vor. Realistisch ist eher ein gestuftes Szenario – etwa zusätzliche Auflagen, eine weitere Übergangsfrist oder eine Aussetzung nur für neu ausgestellte Pässe – als ein abrupter, vollständiger Entzug für alle Bestandsinhaber. Eine belastbare Prognose ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht seriös möglich; die politische Verhandlungslage zwischen der EU und den OECS-Staaten bleibt bis auf Weiteres offen.
Steuerliche Auswirkungen eines CBI-Zweitpasses
Der Erwerb einer karibischen Staatsangehörigkeit ändert die deutsche Steuerpflicht nicht automatisch. Maßgeblich bleibt der tatsächliche Wohnsitz. Erst bei einem echten Wegzug werden die Wegzugsteuer nach § 6 AStG, die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG sowie die erbschaftsteuerliche Inländerfiktion nach § 2 ErbStG relevant – und diese knüpfen ohnehin an die deutsche, nicht an die zusätzliche Staatsangehörigkeit an. Die vollständige steuerliche Einordnung dieser Vorschriften haben wir in unserem Beitrag zur strategischen Einordnung des Zweitpasses zusammengestellt.
Asset Protection: Ein Zweitpass als Baustein, nicht als Ersatzstrategie
Ein CBI-Pass kann Mobilität, Bankzugang und geopolitische Diversifikation unterstützen, ersetzt aber keine durchdachte Vermögensstruktur. Angesichts der zunehmenden regulatorischen Aufmerksamkeit für Investment-Staatsbürgerschaften sollte ein Zweitpass in eine breitere Strategie eingebettet werden. Die vollständige Toolbox – von der Familienstiftung über Auslandsimmobilien bis zur DIFC Foundation – finden Sie in unserem Leitfaden zum Vermögensschutz für Unternehmens- und Privatvermögen. Wer einen Zweitpass mit Nachfolge- und Schutzplanung verbinden möchte, sollte dies gemeinsam mit der Unternehmensnachfolge- und Vermögensschutzberatung angehen.
Praxisbeispiel
Ein Hamburger Unternehmer erwägt seit 2025 einen St..-Kitts-Pass zur Diversifikation, hat die Entscheidung aber wiederholt verschoben. Nach dem EU-Schreiben vom Juni 2026 beauftragt er im Spätsommer 2026 die Antragstellung – noch vor Inkrafttreten der verschärften Sorgfaltsprüfungen im September. Nach rund vier Monaten erhält er die Staatsangehörigkeit. Selbst falls die EU-Visafreiheit für St.. Kitts-Bürger nach 2028 tatsächlich eingeschränkt würde, bliebe seine bereits erworbene Staatsangehörigkeit und der damit verbundene Bankzugang außerhalb des Schengen-Raums unberührt.
Häufig gestellte Fragen
Verliere ich meine karibische Staatsangehörigkeit, wenn die EU nach 2028 die Visafreiheit aussetzt?
Nein. Eine Aussetzung der Visafreiheit beträfe nur den visumfreien Zugang zum Schengen-Raum für künftige Reisen, nicht den rechtlichen Status als Staatsangehöriger. Ein bereits ausgestellter Pass bliebe gültig.
Müssen alle fünf Karibikstaaten ihr Programm zwingend bis 2028 beenden?
Die EU fordert dies in ihrem Schreiben vom 25. Juni 2026, verbindlich beschlossen ist es noch nicht. Die betroffenen Staaten verhandeln über Alternativen wie verschärfte Sorgfaltspflichten statt eines vollständigen Programmendes.
Ändert ein CBI-Pass meine deutsche Steuerpflicht?
Nicht automatisch. Ihre Steuerpflicht richtet sich weiterhin nach Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, unabhängig von einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit.
Welche Sorgfaltsprüfungen gelten ab September 2026?
Die Karibikstaaten sollen Personen, die EU-Sanktionen unterliegen, vollständig ausschließen und für alle Antragsteller verschärfte Background-Checks einführen.
Ist ein CBI-Pass noch sinnvoll, wenn die Schengen-Visafreiheit später wegfallen könnte?
Ja, sofern der Pass nicht ausschließlich der visafreien EU-Einreise dient. Bankzugang, Mobilität außerhalb Europas und geopolitische Diversifikation bleiben unabhängig von einer möglichen Schengen-Einschränkung bestehen.
Was passiert mit bereits gestellten Anträgen, wenn sich die Regeln ändern?
Eine rückwirkende Anwendung neuer Vetting-Anforderungen auf bereits eingereichte und in Bearbeitung befindliche Anträge ist nach dem bisherigen Verfahrensablauf nicht vorgesehen; verbindliche Übergangsregelungen sollten jedoch im Einzelfall vor Antragstellung geprüft werden.
Fazit: Ein planbares, aber nicht unbegrenztes Zeitfenster
Das EU-Ultimatum vom 25. Juni 2026 verschafft der Karibik-CBI-Branche formal bis zum 1. Juni 2028 Zeit – und deutschen Mandanten damit ein konkretes, planbares Fenster für eine Entscheidung. Wer die Vorteile eines karibischen Zweitpasses ernsthaft erwägt, sollte diese Zeit nutzen, statt auf eine endgültige Klärung der politischen Verhandlungen zu warten: Die Programme laufen aktuell regulär, während Sorgfaltsprüfungen und Nachfrage in den kommenden Monaten absehbar zunehmen. Gleichzeitig ersetzt ein Zweitpass keine steuerliche und vermögensrechtliche Gesamtplanung. Wer beides miteinander verzahnen möchte, sollte dies frühzeitig mit einem spezialisierten Berater abstimmen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder migrationsrechtliche Beratung. Bei konkreten Fragen zu CBI-Programmen und deren steuerlicher Einordnung kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung.
Stand der Rechtslage: 08/2026
Haftungsausschluss: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche, rechtliche oder wirtschaftliche Beratung dar. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Die politische Verhandlungslage zwischen der EU-Kommission und den betroffenen Karibikstaaten kann sich kurzfristig ändern; die dargestellte Lage entspricht dem Stand August 2026. Eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Verhältnisse wird ausdrücklich empfohlen. Eine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen, die auf Grundlage dieses Beitrags erfolgen, wird ausgeschlossen.