Familienstiftung · Deutschland & Liechtenstein

Familienvermögen über Generationen sichern,mit der Stiftung, die zu Wohnsitz, Vermögen und Familie passt

Deutsche Familienstiftung oder liechtensteinische Stiftung? Die Antwort hängt davon ab, wo Sie und Ihre Kinder leben, welches Vermögen eingebracht wird und ob eine Rückkehr nach Deutschland denkbar ist. Ich rechne beide Wege für Sie über 30 Jahre durch, bevor Sie gründen.

  • Erträge in der Stiftung thesaurieren und Vermögen über Jahrzehnte steuerbegünstigt aufbauen
  • Seit über fünf Jahren in Dubai? Auslandsvermögen ohne deutsche Schenkungsteuer in eine liechtensteinische Stiftung übertragen
  • Ausschüttungen, Ersatzerbschaftsteuer und § 15 AStG von Anfang an mitgeplant

Erstgespräch kostenlos & unverbindlich · direkt mit dem Steuerberater

Rechenbeispiel 2026Start 5 Mio. € · 5 % p. a.

Familienvermögen nach 30 Jahren

Privat in Deutschland11,57 Mio. €
Deutsche Familienstiftung11,70 Mio. €
Privat in Dubai, Kinder erben in Deutschland16,82 Mio. €
LI-Stiftung, Stifter in Dubai*20,12 Mio. €
Mehr Familienvermögen ggü. privat in Deutschland+ 8,55 Mio. €
Meinen Fall prüfen lassen

Annahmen: Wertpapiervermögen, Erträge werden vollständig wieder angelegt. Privat: inkl. Erbschaftsteuer beim Übergang auf zwei Kinder in Deutschland. Deutsche Stiftung: inkl. Schenkungsteuer bei Errichtung und Ersatzerbschaftsteuer. *Stifter seit über fünf Jahren in Dubai, nur Auslandsvermögen, keine Zurechnung nach § 15 AStG. Beispielrechnung, keine Zusicherung für Ihren Einzelfall.

  • Mitglied StBK Rheinland-Pfalz
  • Zertifizierter Stiftungsberater
  • Mitglied im DVVS
  • Standort Dubai, VAE
  • Rechtsstand 2026
Aus 5 Mio. € werden in 30 Jahren je nach Struktur 11,6 oder 20,1 Mio. € Familienvermögen. ZUM RECHENBEISPIEL →
Drei verbreitete Irrtümer

Warum eine Stiftung ohne Steuerplanung teuer werden kann

Eine Stiftung ist kein Steuersparmodell von der Stange. Diese drei Punkte entscheiden, ob sie sich für Ihre Familie rechnet.

Die Errichtung ist nicht steuerfrei

Die Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung gilt als Schenkung (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG). Bei der deutschen Familienstiftung richtet sich die Steuerklasse nach dem entferntesten Berechtigten, bei der ausländischen Stiftung gilt Steuerklasse III.

Alle 30 Jahre Ersatzerbschaftsteuer

Die deutsche Familienstiftung wird alle 30 Jahre so besteuert, als ginge ihr Vermögen auf zwei Kinder über (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Bei 10 Mio. € Stiftungsvermögen sind das rund 1,75 Mio. €, die planbar sein müssen.

Liechtenstein schützt nicht automatisch

Leben Stifter oder Begünstigte in Deutschland, kann das Einkommen der Auslandsstiftung ihnen nach § 15 AStG zugerechnet werden. Ob die Ausnahme des § 15 Abs. 6 AStG greift, hängt von der Ausgestaltung der Statuten ab.

Vergleich

Deutsche Familienstiftung oder Stiftung in Liechtenstein?

Beide sichern Vermögen dauerhaft und schützen es vor Zersplitterung. Steuerlich und rechtlich unterscheiden sie sich deutlich.

DEUTSCHLAND

Deutsche Familienstiftung

Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts (§§ 80 ff. BGB), anerkannt durch die Stiftungsbehörde des Bundeslandes.

  • Errichtung

    Schenkungsteuer mit Steuerklassenprivileg (§ 15 Abs. 2 ErbStG), Betriebsvermögen kann nach §§ 13a, 13b ErbStG begünstigt sein

  • Laufende Erträge

    15 % Körperschaftsteuer zzgl. Soli (15,825 %), bei reiner Vermögensverwaltung keine Gewerbesteuer

  • Ausschüttungen

    Beim Begünstigten Kapitaleinkünfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG), 25 % Abgeltungsteuer zzgl. Soli

  • Besonderheit

    Ersatzerbschaftsteuer alle 30 Jahre, auf Antrag in 30 Jahresraten zahlbar

  • Passt häufig bei

    Familie und Vermögen in Deutschland, Unternehmensnachfolge, deutsche Immobilien

LIECHTENSTEIN

Liechtensteinische Familienstiftung

Stiftung nach Art. 552 PGR, Mindestkapital 30.000 CHF/EUR/USD, Stiftungsrat mit qualifiziertem liechtensteinischem Mitglied.

  • Errichtung

    In Liechtenstein Gründungsabgabe statt Schenkungsteuer. Deutsche Schenkungsteuer fällt an, wenn der Stifter Inländer ist oder Inlandsvermögen überträgt

  • Laufende Erträge

    12,5 % Ertragssteuer, Dividenden und Kursgewinne aus Beteiligungen steuerfrei, als Privatvermögensstruktur nur Mindestertragssteuer von 1.800 CHF

  • Ausschüttungen

    Keine liechtensteinische Quellensteuer. Die Besteuerung richtet sich nach dem Wohnsitz des Begünstigten

  • Besonderheit

    Keine Ersatzerbschaftsteuer, aber § 15 AStG bei Stiftern und Begünstigten in Deutschland beachten

  • Passt häufig bei

    Wohnsitz im Ausland, internationalem Vermögen, hohem Bedarf an Vermögensschutz

Vereinfachte Übersicht, Rechtsstand 2026. Welche Lösung passt, hängt von Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Vermögensart und Familiensituation ab.

Wohnsitz Dubai

Seit mehr als fünf Jahren in Dubai? Dann spricht viel für Liechtenstein

Wer Deutschland dauerhaft verlassen hat, kann Auslandsvermögen in eine liechtensteinische Stiftung einbringen, ohne dass deutsche Schenkungsteuer anfällt.

Bei Errichtung

Keine deutsche Schenkungsteuer

Nach mehr als fünf Jahren im Ausland endet für deutsche Staatsangehörige die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG). Die Übertragung von Auslandsvermögen auf die Stiftung ist dann in Deutschland nicht steuerbar.

Laufend

Erträge wachsen fast unbelastet

Dividenden und Kursgewinne aus Beteiligungen sind in Liechtenstein steuerfrei, als Privatvermögensstruktur fällt nur die Mindestertragssteuer von 1.800 CHF an. Solange Stifter und Begünstigte nicht in Deutschland leben, gibt es keine Zurechnung nach § 15 AStG.

Über Generationen

Kein Erbfall, keine Ersatzerbschaftsteuer

Das Vermögen gehört der Stiftung und fällt nicht in den Nachlass. Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer alle 30 Jahre gilt für sie nicht. Versteuert wird erst, was an die Familie ausgeschüttet wird, nach dem Wohnsitz des Empfängers.

Wichtig: Inlandsvermögen wie deutsche Immobilien oder Beteiligungen ab 10 % an deutschen Kapitalgesellschaften bleibt schenkungsteuerpflichtig. In den Jahren 6 bis 10 nach dem Wegzug kann bei wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland zusätzlich erweitertes Inlandsvermögen erfasst werden (§ 4 AStG). Leben Kinder in Deutschland, ist § 15 AStG zu prüfen.

Welche Stiftung passt zu Ihrer Familie?

Schildern Sie kurz Wohnsitz, Vermögen und Ziel. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob eine deutsche oder liechtensteinische Stiftung oder eine Alternative wie die Holding sinnvoller ist.

Stiftungs-Check anfragen
Leistungen

Stiftungsgründung aus einer Hand begleitet

Von der Standortwahl bis zur laufenden Steuererklärung der Stiftung. Satzung und Statuten entstehen gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwälten und liechtensteinischen Treuhändern.

01 · Der erste Schritt

Standort- und Steuerbelastungsvergleich

Deutsche Stiftung, liechtensteinische Stiftung, Holding oder direkte Schenkung: Ich rechne die Varianten mit Ihren Zahlen über mehrere Jahrzehnte durch.

02

Schenkungsteuer bei Errichtung

Freibeträge, Steuerklasse, Begünstigung von Betriebsvermögen und der richtige Zeitpunkt der Übertragung, insbesondere vor oder nach einem Wegzug.

03

Steuerliche Prüfung von Satzung und Beistatuten

Stifterrechte, Begünstigtenregelung und Änderungsvorbehalte entscheiden über die steuerliche Anerkennung. Ich prüfe die Entwürfe, bevor sie unterzeichnet werden.

04

Immobilien und Beteiligungen einbringen

Grunderwerbsteuer, Wegzugsteuer nach § 6 AStG, Spekulationsfristen und beschränkte Steuerpflicht deutscher Einkünfte einer Auslandsstiftung im Blick.

05

Rückkehr- und Wegzugsplanung

Was passiert, wenn Sie oder Ihre Kinder nach Deutschland zurückkehren? Zurechnung nach § 15 AStG und Besteuerung von Ausschüttungen vorab durchdacht.

06

Laufende Betreuung der Stiftung

Steuererklärungen, Erklärungen zur gesonderten Feststellung nach § 18 AStG, Anzeigepflichten und die Planung der Ersatzerbschaftsteuer.

Rechenbeispiele

Was Thesaurierung in der Stiftung über 30 Jahre ausmacht

Erträge, die in der Stiftung bleiben, werden niedrig besteuert und arbeiten weiter. Die Familie versteuert erst, was tatsächlich ausgeschüttet wird.

JEDES JAHR

200.000 € Depotertrag: Was bleibt zum Wiederanlegen?

Wertpapierdepot mit Dividenden und Kursgewinnen. Verglichen wird, wie viel vom Jahresertrag nach Steuern im Vermögen bleibt, wenn nichts an die Familie ausgeschüttet wird.

147.250 €privat in Deutschland
177.370 €deutsche Familien­stiftung
≥ 190.000 €LI-Stiftung, ordentlich besteuert
Steuer pro Jahr: 52.750 € privat, 22.630 € in der deutschen Stiftung, höchstens 10.000 € in Liechtenstein. Die Differenz wird Jahr für Jahr mitverzinst.
NACH 30 JAHREN

5 Mio. € Startvermögen, 5 % Rendite pro Jahr

Familienvermögen nach 30 Jahren, nach laufenden Steuern und nach Erbschaftsteuer beim Übergang auf zwei Kinder bzw. Ersatzerbschaftsteuer der deutschen Stiftung.

11,57 Mio. €privat in Deutschland
16,82 Mio. €privat in Dubai, Kinder in Deutschland
20,12 Mio. €LI-Stiftung, Stifter in Dubai*
Rund 8,55 Mio. € mehr Familienvermögen als bei privater Anlage in Deutschland. Die deutsche Familienstiftung kommt im selben Fall auf 11,70 Mio. €.

Modellrechnungen, Rechtsstand 2026, ohne Kirchensteuer, Erträge vollständig thesauriert. Deutsche Familienstiftung inkl. 931.000 € Schenkungsteuer bei Errichtung und Ersatzerbschaftsteuer im Jahr 30. *Stifter seit über fünf Jahren in Dubai, ausschließlich Auslandsvermögen, keine Zurechnung nach § 15 AStG. Ausschüttungen an Begünstigte sind nicht berücksichtigt und werden nach deren Wohnsitz besteuert. Keine realen Mandate und keine Zusicherung eines Steuerergebnisses.

Ablauf

In vier Schritten zu Ihrer Familienstiftung

Erst die Zahlen, dann die Entscheidung. Eine Stiftung lässt sich kaum rückgängig machen, deshalb steht die Planung am Anfang.

Ohne Papierkram vorab · ohne Verpflichtung

01

Kostenloses Erstgespräch

Wir klären Wohnsitz, Vermögen, Familie und Ziele, direkt über Calendly.

02

Stiftungskonzept mit Zahlen

Sie erhalten einen Vergleich der Varianten mit Steuerbelastung bei Errichtung, laufend und bei Ausschüttung.

03

Satzung und Gründung

Gemeinsam mit Stiftungsanwälten und, bei Liechtenstein, einem Treuhänder vor Ort entstehen Satzung, Beistatuten und Organbesetzung.

04

Einbringung und Betreuung

Vermögensübertragung, Schenkungsteuererklärung und die laufende steuerliche Betreuung der Stiftung.

Warum PSK

Eine Stiftung gründen Sie für Generationen. Planen Sie sie richtig.

Fehler in der Struktur zeigen sich oft erst Jahre später, bei der Rückkehr nach Deutschland oder im Erbfall.

Deutschland, Liechtenstein und VAE

Ich berate an der Schnittstelle von deutschem Steuerrecht und Auslandswohnsitz, vor Ort in Dubai.

Direkt mit mir persönlich

Kein Sachbearbeiter, keine Warteschleife. Sie arbeiten direkt mit Paul Simon Kasper zusammen.

Varianten in konkreten Zahlen

Sie sehen schwarz auf weiß, was jede Struktur über 30 Jahre kostet und bringt, statt vager Versprechen.

Ergebnisoffen

Manchmal ist die Holding, eine Schenkung oder gar keine Struktur die bessere Lösung. Das sage ich Ihnen auch.

Gesetzeskonforme Gestaltung

Ausschließlich Gestaltungen im gesetzlichen Rahmen in Deutschland, Liechtenstein und den VAE, ohne Graubereiche.

Im Team mit Ihren Beratern

Ich arbeite ergänzend zu Ihrem laufenden Steuerberater, Ihrem Anwalt und dem Treuhänder in Liechtenstein.

Paul Simon Kasper – Steuerberater
Zertifizierter Stiftungsberater
Über mich

Paul Simon Kasper, strategischer Steuerberater

Ich berate Unternehmer und vermögende Familien, die ihr Vermögen strukturiert an die nächste Generation weitergeben wollen. Bei Stiftungen zählt das Gesamtbild: Wo leben Sie und Ihre Kinder heute und in zehn Jahren, welches Vermögen soll gebunden werden, wer soll entscheiden? Erst daraus ergibt sich, ob Deutschland, Liechtenstein oder eine Alternative die richtige Antwort ist.

  • Lizenzierter Steuerberater (StB), Mitglied StBK Rheinland-Pfalz
  • Zertifizierter Stiftungsberater
  • Mitglied im Deutschen Verband vermögensberatender Steuerberater (DVVS)
  • Standort Dubai, VAE, Mandanten im gesamten DACH-Raum
Erstgespräch vereinbaren
Kontakt

Stiftungs-Check anfragen

Kurz ausfüllen, wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages. Oder direkt einen Termin buchen.

FAQ

Häufige Fragen zur Familienstiftung

Sollte etwas offenbleiben, sprechen Sie uns im Erstgespräch direkt an.

Eine Familienstiftung ist ein rechtlich verselbständigtes Vermögen ohne Eigentümer oder Gesellschafter. Sie dient dauerhaft dem Zweck, den der Stifter festlegt, in der Regel der Versorgung der Familie und dem Erhalt des Vermögens. Das Vermögen gehört der Stiftung, die Familie erhält Leistungen als Begünstigte.
Eine feste Grenze gibt es nicht. Wegen der Gründungs- und laufenden Kosten ist eine Stiftung in der Regel erst bei siebenstelligem Vermögen wirtschaftlich sinnvoll. Entscheidend sind die Höhe der thesaurierten Erträge, die Vermögensart und Ihre Ziele bei Nachfolge und Vermögensschutz.
Die Vermögensübertragung unterliegt der Schenkungsteuer (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG). Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis des entferntesten Berechtigten zum Stifter (§ 15 Abs. 2 ErbStG). Sind nur Kinder und Enkel begünstigt, gilt Steuerklasse I. Für Betriebsvermögen können die Verschonungsregeln der §§ 13a, 13b ErbStG greifen.
Erträge, die in der Stiftung bleiben, werden nur auf Ebene der Stiftung besteuert: in Deutschland mit 15,825 %, wobei Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschaftsbeteiligungen weitgehend steuerfrei sind, in Liechtenstein mit höchstens 12,5 %. Die Besteuerung bei den Familienmitgliedern entsteht erst mit einer Ausschüttung. Bis dahin arbeitet der gesparte Steuerbetrag als Kapital weiter, das ist der eigentliche Hebel über lange Zeiträume.
Deutsche Familienstiftungen werden alle 30 Jahre so besteuert, als würde ihr Vermögen auf zwei Kinder übergehen. Es gelten ein Freibetrag von 800.000 € und der Steuersatz der Steuerklasse I für die Hälfte des steuerpflichtigen Vermögens. Die Steuer kann auf Antrag in 30 Jahresraten gezahlt werden (§ 24 ErbStG). Eine liechtensteinische Stiftung mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland unterliegt ihr nicht.
In Liechtenstein gilt eine Ertragssteuer von 12,5 % mit einer Mindestertragssteuer von 1.800 CHF pro Jahr. Dividenden und Kursgewinne aus Beteiligungen sind steuerfrei. Stiftungen mit dem Status einer Privatvermögensstruktur zahlen nur die Mindestertragssteuer. Auf Ausschüttungen erhebt Liechtenstein keine Quellensteuer. Deutsche Einkünfte der Stiftung, etwa Mieten, bleiben in Deutschland beschränkt steuerpflichtig.
Sind Stifter oder Begünstigte in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wird ihnen das Einkommen einer ausländischen Familienstiftung grundsätzlich zugerechnet, auch ohne Ausschüttung. Für Stiftungen im EWR, also auch in Liechtenstein, gilt eine Ausnahme, wenn das Vermögen dem Stifter und seiner Familie rechtlich und tatsächlich entzogen ist und der Informationsaustausch gesichert ist (§ 15 Abs. 6 AStG). Stifterrechte und Änderungsvorbehalte in den Statuten sind deshalb genau zu prüfen.
In der deutschen Familienstiftung kann der Stifter Vorstand sein und über die Satzung die Leitlinien dauerhaft vorgeben. Das liechtensteinische Recht erlaubt vorbehaltene Stifterrechte wie Widerruf und Statutenänderung. Je stärker diese Rechte sind, desto eher wird die Stiftung steuerlich als transparent behandelt. Die richtige Balance ist eine der wichtigsten Gestaltungsfragen.
Eine deutsche Familienstiftung ist Inländerin, sodass auch Auslandsvermögen in die deutsche Schenkungsteuer fällt. Für Mandanten mit Wohnsitz in den VAE ist daher häufig die liechtensteinische Stiftung interessant. Leben Sie als deutscher Staatsangehöriger seit mehr als fünf Jahren im Ausland und haben keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, ist die Übertragung von Auslandsvermögen auf die Stiftung in Deutschland nicht steuerbar. Zu prüfen bleiben vorhandenes Inlandsvermögen, die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 4 AStG und der Wohnsitz der Kinder.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Sie buchen direkt über Calendly und erfahren, ob eine Stiftung für Ihre Situation grundsätzlich infrage kommt und welche Schritte sinnvoll sind.

Prüfen Sie Ihre Stiftungsstruktur, bevor Sie gründen

Erst die Varianten vergleichen, dann gemeinsam das passende Konzept entwickeln.

Kostenlos & unverbindlich · direkt buchbar, keine Wartezeit