Deutsche Familienstiftung oder liechtensteinische Stiftung? Die Antwort hängt davon ab, wo Sie und Ihre Kinder leben, welches Vermögen eingebracht wird und ob eine Rückkehr nach Deutschland denkbar ist. Ich rechne beide Wege für Sie über 30 Jahre durch, bevor Sie gründen.
Erstgespräch kostenlos & unverbindlich · direkt mit dem Steuerberater
Annahmen: Wertpapiervermögen, Erträge werden vollständig wieder angelegt. Privat: inkl. Erbschaftsteuer beim Übergang auf zwei Kinder in Deutschland. Deutsche Stiftung: inkl. Schenkungsteuer bei Errichtung und Ersatzerbschaftsteuer. *Stifter seit über fünf Jahren in Dubai, nur Auslandsvermögen, keine Zurechnung nach § 15 AStG. Beispielrechnung, keine Zusicherung für Ihren Einzelfall.
Aus 5 Mio. € werden in 30 Jahren je nach Struktur 11,6 oder 20,1 Mio. € Familienvermögen.ZUM RECHENBEISPIEL →
Eine Stiftung ist kein Steuersparmodell von der Stange. Diese drei Punkte entscheiden, ob sie sich für Ihre Familie rechnet.
Die Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung gilt als Schenkung (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG). Bei der deutschen Familienstiftung richtet sich die Steuerklasse nach dem entferntesten Berechtigten, bei der ausländischen Stiftung gilt Steuerklasse III.
Die deutsche Familienstiftung wird alle 30 Jahre so besteuert, als ginge ihr Vermögen auf zwei Kinder über (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Bei 10 Mio. € Stiftungsvermögen sind das rund 1,75 Mio. €, die planbar sein müssen.
Leben Stifter oder Begünstigte in Deutschland, kann das Einkommen der Auslandsstiftung ihnen nach § 15 AStG zugerechnet werden. Ob die Ausnahme des § 15 Abs. 6 AStG greift, hängt von der Ausgestaltung der Statuten ab.
Beide sichern Vermögen dauerhaft und schützen es vor Zersplitterung. Steuerlich und rechtlich unterscheiden sie sich deutlich.
Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts (§§ 80 ff. BGB), anerkannt durch die Stiftungsbehörde des Bundeslandes.
Schenkungsteuer mit Steuerklassenprivileg (§ 15 Abs. 2 ErbStG), Betriebsvermögen kann nach §§ 13a, 13b ErbStG begünstigt sein
15 % Körperschaftsteuer zzgl. Soli (15,825 %), bei reiner Vermögensverwaltung keine Gewerbesteuer
Beim Begünstigten Kapitaleinkünfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG), 25 % Abgeltungsteuer zzgl. Soli
Ersatzerbschaftsteuer alle 30 Jahre, auf Antrag in 30 Jahresraten zahlbar
Familie und Vermögen in Deutschland, Unternehmensnachfolge, deutsche Immobilien
Stiftung nach Art. 552 PGR, Mindestkapital 30.000 CHF/EUR/USD, Stiftungsrat mit qualifiziertem liechtensteinischem Mitglied.
In Liechtenstein Gründungsabgabe statt Schenkungsteuer. Deutsche Schenkungsteuer fällt an, wenn der Stifter Inländer ist oder Inlandsvermögen überträgt
12,5 % Ertragssteuer, Dividenden und Kursgewinne aus Beteiligungen steuerfrei, als Privatvermögensstruktur nur Mindestertragssteuer von 1.800 CHF
Keine liechtensteinische Quellensteuer. Die Besteuerung richtet sich nach dem Wohnsitz des Begünstigten
Keine Ersatzerbschaftsteuer, aber § 15 AStG bei Stiftern und Begünstigten in Deutschland beachten
Wohnsitz im Ausland, internationalem Vermögen, hohem Bedarf an Vermögensschutz
Vereinfachte Übersicht, Rechtsstand 2026. Welche Lösung passt, hängt von Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Vermögensart und Familiensituation ab.
Wer Deutschland dauerhaft verlassen hat, kann Auslandsvermögen in eine liechtensteinische Stiftung einbringen, ohne dass deutsche Schenkungsteuer anfällt.
Nach mehr als fünf Jahren im Ausland endet für deutsche Staatsangehörige die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG). Die Übertragung von Auslandsvermögen auf die Stiftung ist dann in Deutschland nicht steuerbar.
Dividenden und Kursgewinne aus Beteiligungen sind in Liechtenstein steuerfrei, als Privatvermögensstruktur fällt nur die Mindestertragssteuer von 1.800 CHF an. Solange Stifter und Begünstigte nicht in Deutschland leben, gibt es keine Zurechnung nach § 15 AStG.
Das Vermögen gehört der Stiftung und fällt nicht in den Nachlass. Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer alle 30 Jahre gilt für sie nicht. Versteuert wird erst, was an die Familie ausgeschüttet wird, nach dem Wohnsitz des Empfängers.
Wichtig: Inlandsvermögen wie deutsche Immobilien oder Beteiligungen ab 10 % an deutschen Kapitalgesellschaften bleibt schenkungsteuerpflichtig. In den Jahren 6 bis 10 nach dem Wegzug kann bei wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland zusätzlich erweitertes Inlandsvermögen erfasst werden (§ 4 AStG). Leben Kinder in Deutschland, ist § 15 AStG zu prüfen.
Schildern Sie kurz Wohnsitz, Vermögen und Ziel. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob eine deutsche oder liechtensteinische Stiftung oder eine Alternative wie die Holding sinnvoller ist.
Von der Standortwahl bis zur laufenden Steuererklärung der Stiftung. Satzung und Statuten entstehen gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwälten und liechtensteinischen Treuhändern.
Deutsche Stiftung, liechtensteinische Stiftung, Holding oder direkte Schenkung: Ich rechne die Varianten mit Ihren Zahlen über mehrere Jahrzehnte durch.
Freibeträge, Steuerklasse, Begünstigung von Betriebsvermögen und der richtige Zeitpunkt der Übertragung, insbesondere vor oder nach einem Wegzug.
Stifterrechte, Begünstigtenregelung und Änderungsvorbehalte entscheiden über die steuerliche Anerkennung. Ich prüfe die Entwürfe, bevor sie unterzeichnet werden.
Grunderwerbsteuer, Wegzugsteuer nach § 6 AStG, Spekulationsfristen und beschränkte Steuerpflicht deutscher Einkünfte einer Auslandsstiftung im Blick.
Was passiert, wenn Sie oder Ihre Kinder nach Deutschland zurückkehren? Zurechnung nach § 15 AStG und Besteuerung von Ausschüttungen vorab durchdacht.
Steuererklärungen, Erklärungen zur gesonderten Feststellung nach § 18 AStG, Anzeigepflichten und die Planung der Ersatzerbschaftsteuer.
Erträge, die in der Stiftung bleiben, werden niedrig besteuert und arbeiten weiter. Die Familie versteuert erst, was tatsächlich ausgeschüttet wird.
Wertpapierdepot mit Dividenden und Kursgewinnen. Verglichen wird, wie viel vom Jahresertrag nach Steuern im Vermögen bleibt, wenn nichts an die Familie ausgeschüttet wird.
Familienvermögen nach 30 Jahren, nach laufenden Steuern und nach Erbschaftsteuer beim Übergang auf zwei Kinder bzw. Ersatzerbschaftsteuer der deutschen Stiftung.
Modellrechnungen, Rechtsstand 2026, ohne Kirchensteuer, Erträge vollständig thesauriert. Deutsche Familienstiftung inkl. 931.000 € Schenkungsteuer bei Errichtung und Ersatzerbschaftsteuer im Jahr 30. *Stifter seit über fünf Jahren in Dubai, ausschließlich Auslandsvermögen, keine Zurechnung nach § 15 AStG. Ausschüttungen an Begünstigte sind nicht berücksichtigt und werden nach deren Wohnsitz besteuert. Keine realen Mandate und keine Zusicherung eines Steuerergebnisses.
Erst die Zahlen, dann die Entscheidung. Eine Stiftung lässt sich kaum rückgängig machen, deshalb steht die Planung am Anfang.
Ohne Papierkram vorab · ohne Verpflichtung
Sie erhalten einen Vergleich der Varianten mit Steuerbelastung bei Errichtung, laufend und bei Ausschüttung.
Gemeinsam mit Stiftungsanwälten und, bei Liechtenstein, einem Treuhänder vor Ort entstehen Satzung, Beistatuten und Organbesetzung.
Vermögensübertragung, Schenkungsteuererklärung und die laufende steuerliche Betreuung der Stiftung.
Fehler in der Struktur zeigen sich oft erst Jahre später, bei der Rückkehr nach Deutschland oder im Erbfall.
Ich berate an der Schnittstelle von deutschem Steuerrecht und Auslandswohnsitz, vor Ort in Dubai.
Kein Sachbearbeiter, keine Warteschleife. Sie arbeiten direkt mit Paul Simon Kasper zusammen.
Sie sehen schwarz auf weiß, was jede Struktur über 30 Jahre kostet und bringt, statt vager Versprechen.
Manchmal ist die Holding, eine Schenkung oder gar keine Struktur die bessere Lösung. Das sage ich Ihnen auch.
Ausschließlich Gestaltungen im gesetzlichen Rahmen in Deutschland, Liechtenstein und den VAE, ohne Graubereiche.
Ich arbeite ergänzend zu Ihrem laufenden Steuerberater, Ihrem Anwalt und dem Treuhänder in Liechtenstein.
Ich berate Unternehmer und vermögende Familien, die ihr Vermögen strukturiert an die nächste Generation weitergeben wollen. Bei Stiftungen zählt das Gesamtbild: Wo leben Sie und Ihre Kinder heute und in zehn Jahren, welches Vermögen soll gebunden werden, wer soll entscheiden? Erst daraus ergibt sich, ob Deutschland, Liechtenstein oder eine Alternative die richtige Antwort ist.
Kurz ausfüllen, wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages. Oder direkt einen Termin buchen.
Sollte etwas offenbleiben, sprechen Sie uns im Erstgespräch direkt an.
Erst die Varianten vergleichen, dann gemeinsam das passende Konzept entwickeln.